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| Signatur: (1) 3249 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar S 293, Nr. 22 (W S 8 n. 293, Nr. 22) Laufzeit: (1740) 28.06.1743-06.07.1743; 23.01.1753- Fallbeschreibung: Der Kl. fordert für 5 Monate Lohn und Unterhalt der Pferde 115 Rtlr aus der Konkursmasse seines ehemaligen Dienstherrn. Das Tribunal fordert den Bekl. am 01.07. auf, binnen 3 Tagen zu der Forderung Stellung zu nehmen, dieser weist sie am 04.07. als unbewiesen zurück. Das Tribunal fordert daraufhin am 05.07.1743 eine Stellungnahme des Kl.s, erhält diese aber nicht. Am 23.01.1753 legt der Kl. Beweise für seine Forderung vor und entschuldigt die Verspätung damit, daß sein Anwalt ein neues Amt angetreten habe. Das Tribunal fordert den Bekl. am 31.01. zur Stellungnahme binnen 6 Wochen auf und erneuert seine Aufforderung am 28.03. Am 10.05. weist der Bekl. die Ansprüche zurück, am 17.05. schließt das Tribunal die Akten, am 27.10. bittet der Kl., die Entscheidung auszusetzen und erhält am 27.10.1753 einen entsprechenden Bescheid. Am 05.12.1755 erbittet der Kl. ein Urteil, am 24.03.1756 weist das Tribunal seine Ansprüche an der Konkursmasse zurück. Am 04.05. ergreift der Kl. dagegen restitutio in integrum und erbittet Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes, die er am 05.05. erhält. Am 01.06. trägt der Kl. seine Argumente und Beweise vor, am 10.09.1756 beauftragt das Tribunal Kl., die Aussage des Gefreiten Wesche durch einen Eid legalisieren zu lassen. Am 19.01.1757 ergeht ein Requisitorial an den Oberstleutnant von Roepstorff zu Glückstadt, Wesche einen entsprechenden Eid abzunehmen. Am 30.03. berichtet der Kl., daß Wesche mittlerweile verstorben sei und bittet, ihn einen Eid über die Rechtmäßigkeit seiner Forderung schwören zu lassen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 19.04. zur Stellungnahme binnen 3 Wochen auf und erhält diese am 10.06., in der der Bekl. die Forderungen des Kl.s ablehnt. Das Tribunal macht sich diesen Standpunkt am 08.07.1757 zueigen und weist die Bitte des Kl.s ab. Am 04.02.1758 meldet sich der Rat Hamburgs beim Tribunalspräsidenten und bittet um Hilfe für seinen Bürger Heincke. Das Tribunal nimmt das Schreiben zu den Akten. Prozessbeilagen: (7) Rechnung Heinckes vom ??.??.1740; von den Notaren Melchior Gottfried Gerlach und Johann Hinrich Westphal aufgenommene Zeugenbefragung der Hamburger Branntweinbrenner Hinrich Wilhelm Bobe und Nicolaus Gottfried Oelcker vom 28.02.1752; Vollmacht des Kl.s für Dr. Ungnade vom 22.08.1755; Bestätigung Dietrich Albrecht Wesches über den Kutscherlohn Heinckes vom 20.04.1756; von Notar Laurentius Friedrich Laminit aufgenommene Zeugenbefragung des Kaufmanns Georg Friedrich Heckenberg vom 14.04.1756, des Schneiders Michael Bernhard Simon und des Litzenbruders Johann Jochim Petersen vom 17.04.1756; Schreiben Roepstorfs an Tribunal vom 02.02.1757; Verhörartikel für Wesche; Fürschreiben des schwedischen Residenten in Hamburg, König, für Kl. vom 24.10.1757 Instanzenzug: 1. Tribunal 1743-1756 2. Tribunal 1756-1758 Kläger: (2) Johann Heincke, ehemaliger Kutscher des Residenten im Niedersächsischen Reichskreis Carl Christoph von Strahlenheim, zu Hamburg Beklagter: Dr. Carl Christoph Gröning als gemeinsamer Anwalt des Strahlenheimschen Konkurses Anwälte: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P); seit 1756: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3249 |