  OAI-PMH
| Signatur: (1) 1331 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um das Recht, Lehrjungen anzustellen Alte Signatur: Wismar H 86 (W H 3 n. 86) Laufzeit: (1723-1725) 01.05.1725-22.09.1725; 22.11.1726-17.12.1726 Fallbeschreibung: Kl. kann aus Alters- und Krankheitsgründen nicht mehr allein arbeiten, sondern benötigt Gesellen und Lehrjungen. Der Bekl. verweigert ihm jedoch dieses Recht, da es Freimeistern generell verboten ist, Lehrlinge auszubilden und Gesellen anzustellen. Tribunal weist Rat am selben Tag an, Kl. ausnahmsweise zu gestatten, einen Lehrling anzunehmen. Am 23.08. bittet Kl. darum, einen Gesellen anstellen zu dürfen, da er keine Lehrjungen findet. Das Tribunal weist den Rat am 21.09.1725 an, Kl. die Anstellung eines Gesellen für ein Jahr zu erlauben. Am 22.11.1726 bittet Bekl., den Kl. dazu zu verurteilen, daß er nur einen Lehrling halten dürfe, ansonsten aber mit eigener Arbeit sein Geld verdienen müsse. Am 22.11. lädt das Tribunal Parteien zum gütlichen Vergleich vor, am 26.11.1726 weist es Kl. nach gescheitertem Vergleich an, seinen jetzigen Lehrjungen auslernen zu lassen und danach keinen neuen mehr anzunehmen. Prozessbeilagen: (7) Attest über Erkrankung an Gicht von Dr. Chiliani, Stadtarzt zu Wismar, vom 15.03.1725; Verordnung Friedrich I. von Schweden über die Freimeister vom 02.06.1724; Ratsgerichtsprotokoll vom 30.01.1723 zur gütlichen Beilegung des Streits zwischen den Kontrahenten Instanzenzug: 1. Tribunal 1725-1726 Kläger: (2) Daniel Hartmann, Freimeister in Wismar Beklagter: Johann Hohenschild, Ältester des Maleramts zu Wismar
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1331 |