-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  08.: 1. Kläger H

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 08. 1. Kläger H


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1261
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Beleidigung
Alte Signatur: Wismar H 34 (W H 1 n. 34)
Laufzeit: (1694) 04.08.1694-12.04.1695
Fallbeschreibung: Kl. querulieren gegen ein Urteil des Ratsgerichts, das Arrest auf die Möbel des verstorbenen Bürgermeisters Herzberg in dessen ehemaligem Haus gelegt hat, um Kl. zur Herausgabe von Dokumenten zu zwingen, mit denen sich der Verfall einer Scheune auf dem Georgenkirchhof aufklären ließe. Kl. bitten, das Urteil für nichtig zu erklären und aufzuheben und Bekl. wegen Beleidigung des Toten und der Kl. zu einer Strafe von 200 Rtlr zu verurteilen. Das Tribunal fordert Rat am selben Tag per Reskript auf, die Gründe für den Arrest aufzuzeigen. Am 09.08. erstattet Rat Bericht über den Fall, wobei Bockheuser bestreitet, auf die Möbel Hertzbergs Beschlag gelegt zu haben. Daraufhin verklagen Bekl. Kl. wegen Injurien. Das Tribunal fordert Kl. am 16.08. zur Stellungnahme auf, die am 25.08. eingeht und in der sich Kl. gegen Beschuldigungen verwahren und fordern, den Anwalt der Bekl. zu Widerruf und Strafe zu verurteilen. Das Tribunal nimmt dies am 08.09. ad acta. Am 31.08. gibt Bockheuser Erklärung zu dem Fall ab und fordert Abrechnung der Vormundschaft für seine Ehefrau, das ehemalige Mündel Dr. Hertzbergs, um seinen Schadensersatz wegen der Scheune berechnen zu können. Das Tribunal teilt Kl.n dies am 08.09. mit. Am 03.10. verwahren sich Kl. erneut gegen Beleidigungen und fordern hohe Geldstrafe für gegnerischen Anwalt. Das Tribunal fordert Bekl. am 05.10. zur abschließenden Erklärung auf. Am 16.10. fordern Bekl., daß Kl. sich namentlich identifizieren und nicht nur als sämtliche Freunde und Anverwandte" bezeichnet werden, das Tribunal weist Kl. am 20.10. entsprechend an. Am 29.10. leisten Kl. dem Folge und fordern, daß Bekl. Prokurator bestellen solle. Das Tribunal weist Bekl. am 30.10. entsprechend an, der dagegen am 06.11. restitutio in integrum ergreift, die ihm am 07.11. gewährt wird. Am 23.11. legt Bekl. seine Ansicht umfassend dar, weist die Klage erneut zurück und besteht auf Schadensersatz für die eingefallene Scheune. Das Tribunal teilt Kl.n dies am 24.11. in Kopie mit und schließt die Beweisaufnahme. Am 30.11.1694 argumentieren Kl. gegen diese Schrift, am 29.01.1695 bittet Bekl. um schnelles Urteil. Am 08.04.1695 entscheidet das Tribunal, es bei der Beschlagnahme der Möbel zu belassen und verweist den Fall in der Hauptsache an das Ratsgericht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 03.08.1694; Auzug aus Ratsgerichtsprotokoll vom 08.08.1694; von Notar Erich Schilling aufgenommene Befragung des Joachim Ulrich Brüning vom 17.08.1694; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. D. Gerdes vom 27.10.1694; von Notar Andreas Wagner aufgenommene Zeugenaussage des Johann Bodeyen vom 02.11.1694 und des Carl Johann Brüning vom 31.10.1694; von Notar Heinrich Conrad Jäger aufgenommene Aussage des Lorenz Presecker vom 27.10.1694
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1694 2. Tribunal 1694 3. Tribunal 1694-1695
Kläger: (2) Emerentia Herzberg, Witwe Dr. Erich Herzbergs, Mag. Gerdes, Superintendent zu Wismar für sich und als Vormund seiner Ehefrau Emerentia Gesenius sowie Dr. Henning Christoph Gerdes für sich und seine Ehefrau Anna Magdalena Herzberg als näheste Freunde und Verwandte des verstorbenen Bürgermeisters Dr. Erich Herzberg
Beklagter: Christoph Bockheuser, Cand. jur., wie auch Bürgermeister und Rat der Stadt Wismar, besonders der wortführende Bürgermeister Hinrich Reimers
Anwälte: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P), seit 25.08.1694 Dr. David Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Johann Oldenburg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1261