-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  08.: 1. Kläger H

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 08. 1. Kläger H


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1367
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Nutzung eines Hauses
Alte Signatur: Wismar H 111 (W H 3 n. 111)
Laufzeit: (1735) 09.05.1735-09.11.1735
Fallbeschreibung: Kl. wird an Bezug und Nutzung eines von ihm erworbenen Hauses in der Dankwartstraße wegen zu erwartender Geruchsbelästigung durch seine Nachbarn gehindert, obwohl ihnen von der Verkäuferin der Besitzerwechsel rechtzeitig angezeigt worden war. Bekl. erwirken beim Ratsgericht ein Mandat, daß es Kl. bei 20 Rtlr Strafe verbietet, das Haus zu beziehen. Da er sein vorheriges Haus, das er gemietet hatte, binnen 8 Tagen räumen muß, hat er keinen Ort, an dem er wohnen und sein Handwerk ausüben kann und appelliert daher an das Tribunal. Er argumentiert, daß von seinem Gewerbe keine Belästigungen ausgehen und in der Straße bereits ein Riemer wohnt, der eine Gehrkuhle unterhält. Das Tribunal fordert den Rat am 21.05. auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden und verweist Bekl., die am 16.05. ihre Einwände gegen die Appellation vorgetragen hatten, auf dieses Urteil. Am 11.06. bittet Kl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, am 13.06. setzt das Tribunal den 16.06. dazu an. Am 05.07. lädt das Gericht Parteien auf den 12.07. zu einem Vorbescheid vor. Am 09.07. bitten Bekl. um ein Urteil und Verzicht auf Vorbescheid, am 13.07.1735 weist das Tribunal den Rat an, Kl. in dem von ihm erworbenen Haus das Wohnrecht einzuräumen, verbietet ihm aber, dort zu gerben. Am 19.10. bitten Bekl. um Deklaration des Urteils und Einschließung des Waschens der Felle in das ausgesprochene Verbot. Das Tribunal lehnt dies am 08.11.1735 ab, da das Waschen der Felle bisher nicht Gegenstand des Verfahrens war und verweisen Bekl. an das Ratsgericht
Prozessbeilagen: (7) Beschwerden Daniel Müllers und Johann Jürgen Nedders an den Wismarer Rat gegen den Verkauf und Bezug des Hauses durch Heintz vom 25. und 27.04., 09.05.1735; Ratsgerichtsurteil vom 27.04.1735; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 28.04.1735; Ratsgerichtsprotokolle vom 06. und 20.04.1735; von Notar P.H. Pladecius aufgenommene Zeugenaussage des Haacken Daniel Kannengiesser vom 01.04.1735; Rationes decidendi des Wismarer Rates; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. A.C. Gröning vom 04.07.1735 und der Bekl. für Dr. Schlaff vom 30.06.1735; von Notar Simon Croll aufgenommene Zeugenaussage von Johann Hinrich Lassau, Johann Hinrich Satau und Daniel Kannengiesser vom 05.10.1735
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1735 2. Tribunal 1735
Kläger: (2) Johann Michael Heintz, Pelzer in Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Daniel Müller, Ratsherr zu Wismar als Vormund der Erben Kannegiessers und Johann Jürgen Nedder, Bürger zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A), Dr. Anton Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. M. C. Schomerus (A), Dr. Carl Daniel Schlaff (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1367