  OAI-PMH
| Signatur: (1) 1442 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Besitzrechte Alte Signatur: Wismar H 160 (W H 4 n. 160) Laufzeit: (1740-1756) 22.03.1756-06.12.1757 Fallbeschreibung: Philipp Hinrich Hildermann, Bruder der Kl.in, kaufte von Bürgermeister Tanck. im Jahre 1740 ein Malz- und Brauhaus mit großem Beihaus auf der Schweinsbrücke für 1.200 Rtlr. Die Zahlungstermine für einzelne Raten bis Januar 1745 sind festgelegt, der Bruder zahlt bis dahin nachweislich aber nur 433 Rtlr. Daraufhin verkauft Tanck das Haus 1745 an den Kaufmann Gröning. Nach weiteren Besitzerwechseln gehört das Haus momentan dem Herrn von Halberstadt, der seinen Besitz ins Stadtbuch eintragen lassen will. Da Bruder der Kl.in jedoch 1740 von ihr 1.200 Rtlr geliehen und ihr das Haus als Sicherheit dafür verschrieben hat, meldet sie ihre Ansprüche an dem Haus an und fordert wenn nicht die gesamten 1.200 Rtlr, so doch zumindest die 433 Rtlr zurück, die ihr Bruder bezahlt hat. Der Rat lehnt dies ab und gesteht ihr nur 133 Rtlr zu, weshalb sie an das Tribunal appelliert. Das Gericht fordert am 03.06. die Akten der Erstinstanz an. Am 05.07. bitten Parteien um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, das Tribunal setzt am 09.07. den 10.07. dafür an. Am 18.10.1756 bitten Prozeßparteien um Prozeßbeschleunigung, am 07.01.1757 reicht Kl.in eine Quittung über erfolgte Bezahlung von 400 Mk. lüb. an Tanck ein. Am 24.01.1757 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts, am 04.03. reicht Kl.in dagegen restitutio in integrum ein, erbittet aber zunächst am 04.03. und am 21.04. Fristverlängerung, die sie am 05.03. erhält, die ihr am 29.04. aber wegen Fristüberschreitung versagt wird. Am 25.04. besteht Kl.in auf Rückzahlung der von ihrem Bruder geleisteten Zahlungen und diverser Baukosten am Haus und legt weitere Beweise vor. Das Tribunal verweist sie am 29.04. jedoch auf die überschrittene Frist und lehnt die Annahme des Schriftsatzes ab. Am 05.05. bittet Kl.in um Annahme des Schriftsatzes, das Tribunal gesteht dies am 11.05. zu, verurteilt aber ihren Anwalt zu 3 Rtlr Strafe. Am 04.07. und 17.10. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 06.12.1757 bestätigt das Tribunal sein Urteil. Prozessbeilagen: (7) Kaufvertrag zwischen Philipp Heinrich Hildebrandt und Bürgermeister Tanck vom 23.05.1740; Quittung über erfolgte Zahlungen von Trinitatis 1740 und vom 28.10.1743; Obligation Ph. H. Hildebrandts für seine Schwester über 1.200 Rtlr von Trinitatis 1740; Ratsgerichtsurteile vom 17.06.1744, 16.06. und 28.10.1745, 06.03.1756; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 13.03.1756; von Notar A.W. Rüdemann aufgenommene Befragungen der Christina Margarethe Zwentzner, geb. Reinhardt, vom 10.03.1756 und des Ratsdieners Christian Ludwig Holtzerland vom 05.03.1757; Aussage des Anthon Jacob Ringwicht, Ältester der Brauerkompanie über Verkauf der Braugerechtigkeit vom fraglichen Haus vom 16.03.1756; Schreiben A.J. Ringwichts an Dr. Hasse vom 16.03.1756; Prozeßvollmachten der Kl.in für Dr. Hasse vom 20.03.1756 und der Bekl. für Dr. Ungnade vom 22.12.1756; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Auszug eines Briefes des Kaufmanns Gröning an Dr. Hasse vom 04.02.1757 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1756 2. Tribunal 1756-1757 3. Tribunal 1757 Kläger: (2) Christina Elisabeth Hildermann aus Lübeck (Kl.in in 1. Instanz) Beklagter: Erben des Bürgermeisters Dr. Heinrich Tanck (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1442 |