-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  08.: 1. Kläger H

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 08. 1. Kläger H


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1377
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Besitzrechte
Alte Signatur: Wismar H 118 (W H 3 n. 118)
Laufzeit: (1740) 10.02.1744-25.04.1746
Fallbeschreibung: Zum Oertzenhof gehört ein Streifen Dornenhecke, der den Hof begrenzt und an dem beide Parteien Besitzrechte geltend machen. Da der Bekl. alleiniges Nutzungsrecht für sich beansprucht, bittet Kl.in Tribunal um Hilfe, das Bekl. am 11.02. auffordert, seine Erwiderung binnen 6 Wochen vorzutragen. Am 02.04. fordert Bekl., die Kl.in anzuweisen, ihre Klage gegen den Procurator Domaniorum zu richten. Am 13.04. fordert das Tribunal den Procurator Domaniorum auf, sich zu den Beschwerden der Kl.in zu äußern. Am 06.05. bittet Kl.in das Tribunal, Bekl. zur Antwort anzuweisen. Das Tribunal beläßt es am 08.05. bei seiner Entscheidung vom 13.04. Am 08.09. beschwert sich Kl.in darüber, daß Nebenbekl. der Aufforderung des Tribunals nicht gefolgt sei und bittet, ihr den Besitz der Hecke zuzusprechen. Das Tribunal fordert Nebenbekl. am 09.09. erneut zur Antwort binnen 6 Wochen auf. Am 27.10. beschwert sich Kl.in, daß Nebenbekl. dem noch keine Folge geleistet habe. Am 17.11. fordert das Tribunal Nebenbekl. bei Androhung von Strafe auf, binnen 3 Wochen mit seiner Erwiderung einzukommen. Am 19.12. verteidigt Nebenbekl. das Recht der Krone am Amtsacker und fordert Beweise der Kl.in für ihre Forderung. Das Tribunal fordert Kl.in am 21.12.1744 zur Antwort auf. Am 30.01.1745 besteht Kl.in auf ihrer Forderung, woraufhin das Tribunal Nebenbekl. am 01.02. erneut zur Erwiderung auffordert. Am 25.06. bittet Kl.in um Urteil, da Nebenbekl. bisher nicht geantwortet habe. Das Tribunal erneuert seine Aufforderung an Nebenbekl. am 28.06., am 31.08. bittet Kl.in erneut um Urteil, da keine Antwort eingegangen ist. Am 07.02. fordert das Tribunal Nebenbekl. zur Antwort binnen 14 Tagen auf. Am 28.09. bittet Nebenbekl. um "gedeyliches Urteyl", das Tribunal schließt am 01.10. die Beweisaufnahme. Am 18.10.1745 und 24.01.1746 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 25.04.1746 bestätigt das Tribunal die Rechte der Kl.in solange, bis Nebenbekl. das Gegenteil bewiesen habe.
Prozessbeilagen: (7) Kommissionsprotokoll mit von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommenem Protokoll des Zeugenverhörs von Jacob Roahl, Schmied, Peter Evers, Hausmann, Jürgen Schabbelt, Hausmann, Harm Lembcke, Käter und Hinrich Bueck, Käter, alle zu Kirchdorf sowie Hans Westphal, Einlieger zu Gollwitz, auf dem Poeler Amtshof vom 23.04.1740; von Dr. Anthon Christoph Gröning ausgestellte Empfangsquittungen für Tribunalsmandate vom 12.09.1744 und 05.02.1745
Instanzenzug: 1. Tribunal 1744-1746
Kläger: (2) Fräulein von Heinen auf Oertzenhof im Amt Poel
Beklagter: Amtmann Johann Cornelius von Müller zu Poel sowie der Prokurator Domaniorum als Nebenbekl.
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Daniel Schlaff (A & P) Bekl.: Dr. Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1377