  OAI-PMH
| Signatur: (1) 1642 Prozessgegenstand: Mandatum de arrestatorium Auseinandersetzung um Bestrafung eines tätlichen Angriffs Alte Signatur: Wismar K 59 (W K 2 n. 59) Laufzeit: (1685) 13.11.1685-14.07.1687 Fallbeschreibung: Bekl. hat den unbewaffneten Kl. nach einer Auseinandersetzung um die Nutzung eines Frauenkirchstuhls mit dem Degen angegriffen, gefährlich im Gesicht verletzt und ist danach geflohen. Kl. bittet, ein Inventar der Habe des Bekl. zu erstellen und diese zu beschlagnahmen, bis Bekl. gefaßt wird. Das Tribunal weist den Kanzlisten am 20.11. entsprechend an und übergibt den Fall zur weiteren Verfolgung an den Fiskal Dr. Michaelis. Am 10.12. bittet Kl. um Kopie des Verhörprotokolls, die er am 21.12.1685 erhält. Am 04.01.1686 bittet er, dem Bekl. eine Hand abzuschlagen bzw. ihn zu stäupen und ihn der Herrschaft Wismar zu verweisen. Das Tribunal fordert Bekl. am 05.01. zur Antwort auf. Dieser bittet am 20.01. um Bestelung eines Anwalts und Kopie der Akten. Das Tribunal bestellt am selben Tag Dr. von Bremen zum Anwalt des Bekl. Am 10.02. leugnet Bekl. Teile der Anklage, vor allem den heimtückischen Überfall und seine Flucht vom Tatort und bittet, ihm die auferlegte Kaution zu erlassen. Am 11.02. fordert das Tribunal abschließende Stellungnahme des Kl.s, die am 09.03. eingeht und in der Kl. auf seiner Anklage und dem Strafmaß besteht. Am 10.03. fordert das Tribunal Bekl. zur abschließenden Erklärung auf, am 24.04. bittet Kl. um Urteil, da Bekl. die Frist ungenutzt verstreichen lassen hat. Das Tribunal setzt Bekl. am 01.05. eine 3wöchige Frist, am 03.05. bittet Bekl. um 6wöchige Frist, die ihm am 05.05. abgeschlagen wird. Am 26.05. verteidigt sich Bekl. erneut, das Tribunal schließt am 02.06. die Beweisaufnahme. Das Tribunal verurteilt Willohn am 04.07.1687 zu 30 Rtlr Strafe oder 3 Wochen Gefängnis bei Wasser und Brot, mildert die Strafe auf Bitten des Bekl. vom 11.07.1687 aber am selben Tag auf 15 Rtlr. Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommenes Protokoll der Zeugenbefragung des Curdt Christoph Pohl, Musketier und Dietrich Dreyer, Bootsmann vom 10.11.1685, ärztliches Attest des Johann Philipp Scharoth vom 12.11.1685; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Michaelis vom 02.01. und 06.03.1686; von Dr. v. Bremen ausgestellte Empfangsquittung für Tribunalsmandat vom 12.03.1686 Instanzenzug: 1. Tribunal 1685-1687 Kläger: (2) Jochim Kothe, Bäcker zu Wismar Beklagter: Jonas Willohn, Schiffsvisitierer Anwälte: Kl.: Dr. Gottfried Christian Michaelis (A & P) Bekl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1642 |