-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  11.: 1. Kläger K

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 11. 1. Kläger K


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1746
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Schadensersatz und Vollzug der Ehe
Alte Signatur: Wismar K 139 (W K 5 n. 139)
Laufzeit: (1746) 08.03.1746-05.12.1746
Fallbeschreibung: Bekl. hat vor dem Konsistorium auf Vollzug der ihr vom Kl. versprochenen Ehe geklagt. Dieser streitet gegen die Zuständigkeit des Konsistoriums, da er unter der Jurisdiktion des Tribunals steht und behauptet, daß es ein Eheversprechen unter Zeugen nie gegeben habe, er habe sich mit der Bekl. nur seiner Mutter zuliebe getroffen. Das Tribunal setzt am 15.03. einen Vorbescheid auf den 22.03. an, am 22.03. trägt das Tribunal Bekl. den Beweis auf, daß die Verlobung in Gegenwart der Eltern und mit deren Konsens geschehen sei. Am 01.04. erklärt Bekl, daß die Eltern des Kl.s, die von Bekl. als Zeugen angerufen werden, ihre Aussage verweigern, weshalb Bekl. darum bittet, sie einen Eid schwören zu lassen. Das Tribunal fordert am 04.04. Eltern des Kl.s auf, sich dazu zu äußern, die am 21.04. darum bitten, sie mit diesem Eid zu verschonen. Am selben Tag leugnet Kl. erneut die Verlobung. Das Tribunal fordert am 25.04. Erwiderung der Bekl., die am 10.05. auf Vollzug der Verlobung beharrt und gegenüber den Eltern des Kl.s auf Eid besteht. Das Tribunal fordert am 12.05. Antwort der Kl., am 30.06. beschwert sich Bekl., daß Kl. dem keine Folge geleistet haben. Das Tribunal erneuert sein Mandat am 02.07., am 10.09. bittet Kl., ihn von der Klage zu entbinden, seine Eltern bitten, ihnen den Eid zu erlassen. Am 17.10. fordert das Tribunal Eid von Jacob Kähler, daß es zu keinem Verlöbnis gekommen sei und lädt ihn auf 01.11. vor. Am 26.10.1746 legt Kl. dagegen restitutio in integrum ein, erbittet aber zunächst Fristverlängerung und Aussetzung des Termins zur Eidesleistung. Am 29.11.1746 zieht Bekl. ihre Klage zurück, da sie die Prozeßkosten nicht aufbringen und sich eine Ehe mit dem Kl. wegen des unter ihnen schwebenden Hasses nicht mehr vorstellen kann. Das Tribunal nimmt den Fall daraufhin am 03.12.1746 ad acta.
Prozessbeilagen: (7) Supplik der Schüttrum an das Konsistorium vom 01.02.1746; Urteil des Konsistoriums vom 15.02.1746; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 02.03.1746; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabebescheinigungen für Tribunalsmandate vom 12.05.1746; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gröning vom 15.10.1746
Instanzenzug: 1. Konsistorium zu Wismar 1746 2. Tribunal 1746 3. Tribunal 1746
Kläger: (2) Hinrich Rudolph Kähler, Strandreiter und Diener des Tribunalsassessors von Liebeherr (Bekl. in 1. Instanz) sowie dessen Vater Jacob nebst Ehefrau
Beklagter: Catharina Schüttrum, Magd in Wismar (Kl.in in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1746