  OAI-PMH
| Signatur: (1) 2296 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Aufnahme in die Kramerkompanie Alte Signatur: Wismar N 27 (W N 1 n. 27) Laufzeit: (1661-1732) 30.04.1732-12.06.1732 Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 30.04. um Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und Aufforderung des Tribunals an Kl. vom 01.05., ihren Schriftsatz binnen 14 Tagen vorzulegen, bitten Kl. am 17. und 31.05. um Fristverlängerung, die sie am 20.05. erhalten. Am 04.06. tragen sie vor, daß ihnen das Ratsgericht auf Anweisung des Tribunals (Nr. 2294) am 09.04. befohlen hat, Nedder ohne weitere Schwierigkeiten aufzunehmen oder zu gewärtigen, daß der Rat ihm eine Konzession als Materialist" erteilen würde. Gegen diesen Bescheid appelliert die Kramerkompanie und nimmt Bezug auf die vom Tribunal in den Jahren 1661, 1666 und 1681 bestätigten Vergleiche mit dem Rat, mit denen ihr Verhalten im Einklang steht. Bisher sind diese vom Tribunal in den dort geführten Prozessen immer bestätigt worden. Auch die Bitte des Bekl., ihm eine Konzession als "Materialist" zu erteilen, lehnen die Kl. ab, da Bekl. nicht genügend Geld für die Einrichtung einer solchen Handlung aufbringen kann. Das Tribunal weist die Appellation am 10.06.1732 ab und setzt das Ratsgerichtsurteil damit in Kraft Prozessbeilagen: (7) von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommene Appellation vom 09.04.1732; Ratsgerichtsurteil vom 09.04.1732; vom Tribunal bestätigte Vergleiche zwischen Bürgermeister und Rat sowie der Kramerkompanie vom 03.04.1661, 11.09.1666 und 15.02.1681 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1732 2. Tribunal 1732 Kläger: (2) Kramerkompanie zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Johann Jürgen Nedder (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Anton Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Hinrich Tanck (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2296 |