  OAI-PMH
| Signatur: (1) 1637 Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Verteilung eines Erbes Alte Signatur: Wismar K 53 (W K 2 n. 53) Laufzeit: (1684) 03.09.1684-17.12.1684 (1685) Fallbeschreibung: Seeman hatte seinen Kindern 1. Ehe in seinem Testament Werte versprochen, die er bei seinem Tod nicht mehr besitzt, da seine Schulden seine Habe übersteigen. Kl.in wird zur Bezahlung der Schulden ihres Ehemannes verurteilt, weigert sich jedoch, das Erbe an dessen Kinder erster Ehe auszuzahlen, weshalb das Ratsgericht die Vollstreckung gegen sie verfügt. Kl.in bittet das Tribunal, das Urteil für nichtig zu erklären, dieses fordert am 04.11. zunächst vom Ratsgericht die Akten der Vorinstanz an. Am 05.12. bittet Kl.in um Prozeßbeschleunigung, am 12.12. kündigt das Tribunal die Eröffnung der Akten an, am 17.12.1684 weist es die Beschwerden als unerheblich zurück, am 20.01.1685 werden die Akten an das Ratsgericht zurückgegeben. Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 28.08.1685; Ratsgerichtsurteile vom 20.10.1683, 09.05., 27.08.1684; Aufstellung der Schulden und Güter Gerd Seemans zur Zeit seines Testaments (o.D.) Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1683-1684 2. Tribunal 1684-1685 Kläger: (2) Dorothea Koesfeldt, Witwe 2. Ehe des Gerd Seeman (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Martin Holweg und Thomas Riedeweg als Vormünder der Kinder aus 1. Ehe des Gerd Seeman (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1637 |