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| Signatur: (1) 1932 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Bezahlung einer Gerichtsgebühr Alte Signatur: Wismar L 66 (W L 2 n. 66) Laufzeit: (1736) 08.03.1736-29.05.1736 Fallbeschreibung: Bei der Heirat seines Bruders David ist das Konsistorium, das dafür um Dispens gebeten wurde, darauf aufmerksam geworden, daß Kl. vor 5 Jahren ohne Dispens des Konsistoriums geheiratet hat. Er soll daher binnen 6 Wochen eine "Dispensationsgebühr" von 6 Rtlr bezahlen. Kl. gibt das sehr weitläufige Verwandtschaftsverhältnis zu seiner Frau an, für das es keines Dispenses bedarf und bittet das Tribunal, das Konsistorium anzuweisen, von der Gebühr abzusehen. Die Entscheidung des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll vom 29.05.1736, auf das verwiesen wird, fehlt. Prozessbeilagen: (7) Urteil des Konsistoriums vom 09.02.1736; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 13.02.1736; Kostenaufstellung Lembckes (2 Rtlr 21 s) Instanzenzug: 1. Konsistorium Wismar 1736 2. Tribunal 1736 Kläger: (2) Daniel Lembcke, Kaufmann und Brauer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Königliches Konsistorium in Wismar Anwälte: Kl.: Cand. jur. Johann Hinrich Luers (A), Dr. Carl Daniel Schlaff (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1932 |