OAI-PMH | Signatur: (1) 1884 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Eingriff Alte Signatur: Wismar L 26 (W L 1 n. 26) Laufzeit: (1650-1690) 04.06.1690-26.11.1690 Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 04.06. um Fristverlägerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 06.06. legt Kl. am 11.07. seinen Schriftsatz vor. Kl. ist von Bekl. angegriffen worden, er greife mit seiner Chirurgie in ihre anerkannten Privilegien ein. Das Gewett hat ihn aufgefordert, dies zu unterlassen. Das Ratsgericht, vor dem er appelliert, hat das Gewett angewiesen, die uralten Privilegien der Bekl. zu schützen. Kl. weist nach, daß bereits seine Vorfahren entsprechend tätig waren, daß sich verschiedene Ratsmitglieder bei ihm behandeln lassen, sich ohne das Zusatzgeschäft für ihn der Betrieb der Badestube nicht rechne und er die bürgerlichen Lasten nicht tragen könne. Er bittet das Tribunal, ihm die Ausübung seines Nebenerwerbs zu gestatten. Das Tribunal lehnt die Annahme der Appellation am 25.11.1690 ab, nachdem Bekl. am 21.07. ihre Privilegien verteidigt haben und obwohl Kl. am 24.07. zusätzliche Beweise aus der Herzogszeit vorgelegt hat. Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 11.03.1690; Ratsgerichtsurteil vom 03.03.1690; Schreiben des Schweriner Hofgerichts an Rat Wismars vom 21.01.1650 und 03.05.1650 zur Zulassung des Baders Johann Hoyer zum Amt der Barbiere Instanzenzug: 1. Gewett 1690 2. Ratsgericht 1690 3. Tribunal 1690 Kläger: (2) Johann Lappe, Bader und Wundarzt zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Amt der Barbiere zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Johann Oldenburg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1884 |