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| Signatur: (1) 3330 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Festlegung der Konkursmasse Alte Signatur: Wismar S 358 (W S n. 358) Laufzeit: (1722-1765) 28.06.1765-20.10.1766 (1766) Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Appellation vom 28.06. und 24.08., erteilter Genehmigung des Tribunals vom 13.07. und Mitteilung des Gerichts vom 26.08., daß die Frist bereits verstrichen sei, entschuldigt der Kl. am 30.08. sein Versehen und legt seinen Schriftsatz vor. Müller Spahr hat bei seinem Tode 13-14.000 Rtlr Schulden hinterlassen, die Konkursmasse ist nur etwa halb so groß. Deshalb bemüht sich der Kl. für die Gläubiger, das Erbpachtrecht für die reiche Moidenthiner Mühle, die die Witwe Spahrs in die Ehe eingebracht hat und die auf den Schwiegersohn der Spahrs, Kleinmann, übergegangen ist, mit zur Konkursmasse zu ziehen. Die Witwe hat dies bisher verweigert, der Rat hat sich ihrer Meinung angeschlossen und nur die von Spahr aufgewandten Baukosten und das ihm gehörende Mobiliar zur Masse geschlagen, weshalb der Kl. gegen das Ratsgerichtsurteil appelliert. Das Tribunal fordert am 25.02.1766 die Akten des Ratsgerichts an, die es am 09.04. erhält. Am 14.04. erbittet der Kl. die Eröffnung der Akten, die am 19.04. vorgenommen wird, am 20.10.1766 entscheidet das Tribunal, daß das Erbpachtrecht zur Masse zu ziehen sei und trägt der Bekl. auf, ein Inventar der ihr und ihrem Mann gehörenden Güter in der Mühle anzufertigen und zu beeiden. Das Tribunal überträgt die Ausführung des Falles dem Ratsgericht und sendet am 12.12.1766 die Akten zurück. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 23.03.1765; von Notar J.C. Lehmann aufgenommene Appellation vom 29.03.1765; Aufstellung über Activa und Passiva des Müllers Spahr; Erbpachtvertrag über die Mühle zu Moidenthin vom 12.02.1722; Aufstellung über Mahlgäste der Moidenthiner Mühle; herzogliche Erlaubnis zur Anlegung eines Mühlenganges und Quittung vom 09.02.1742; Ratsgerichtsprotokoll vom 07.12.1763; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmacht Dr. Lembckes für Dr. Quistorp vom 16.06.1766; von Tribunalspedell C.G. Wolf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 11.10.1766 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1765 2. Tribunal 1765-1766 Kläger: (2) Dr. Johann David Lembcke als gemeinsamer Anwalt der Gläubiger des Müllers Peter Christian Spahr (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Witwe des Müllers Peter Christian Spahr sowie die Beneficialerben (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Johann David Lembcke (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P) Bekl.: Dr. Joachim Christian Daniel Hasse (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3330 |