- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 05.12.2024
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Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 12. 1. Kläger L   OAI-PMH
| Signatur: (1) 1971 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Strafmaß Alte Signatur: Wismar L 91 (W L 3 n. 91) Laufzeit: (1749) 08.03.1749-20.01.1751 (1751) Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 08.03., 19.04. und 02.06. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 11.03. und 21.04. legt Kl. am 02.06. seinen Schriftsatz vor. Im Frühjahr 1748 hatte der Knecht des Kl.s einen Sack Weizen bei der Ausfuhr aus Wismar für einen Sack Roggen deklariert und entsprechend 2 s weniger Akzise gezahlt. Der Knecht wurde angehalten, dem Sack soviel Weizen entnommen, bis er dem Akzisewert entsprach. Dem Gewett genügt diese Strafe jedoch nicht, so daß es den Knecht vorlädt. Dieser flüchtet nach Lübeck, so daß Kl. vorgeladen wird. Kl. beschwört seine Unkenntnis der Sache, wird aber vom Gewett zu 30 Rtlr Strafe verurteilt. Das Ratsgericht mildert diese Strafe zu 15 Rtlr. Da sich Kl. unschuldig wähnt, queruliert er an das Tribunal. Dieses fordert am 12.09. die Akten des Ratsgerichts an. Diese gehen am 17.10.1749 ein und werden auf Antrag der Parteien vom 19.01.1750 am 26.01. eröffnet. Am 13.04., 06.07. und 19.10.1750 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 18.01.1751 bestätigt das Tribunal das Urteil des Rates wegen Unerheblichkeit der Gravaminum" und verurteilt Kl. zur Übernahme der Kosten. Am 05.03.1751 sendet das Tribunal die Akten der Vorinstanzen zurück Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 29.01.1749; Ratsgerichtsurteil vom 13.01.1749; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmacht des Rates für Dr. Ungnade vom 07.04.1750; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 11.03.1751 Instanzenzug: 1. Gewett 1749 2. Ratsgericht 1749 3. Tribunal 1749-1751 Kläger: (2) Hans Jürgen Lüders, Mühlenmeister zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Gewett zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1971 |
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