  OAI-PMH
| Signatur: (1) 1917 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Nutzung einer Obligation Alte Signatur: Wismar L 45 (W L 1 n. 45) Laufzeit: (1716-1726) 27.10.1727-12.04.1731 Fallbeschreibung: Um die in Lübeck beschlagnahmten Möbel des Regierungsrates Steeb nach Wismar bringen zu können, mußten Bekl. einen neuen Kredit aufnehmen und gaben dafür eine Obligation des Ratsherrn Velthusen über 275 Rtlr zur Sicherheit. Dagegen legt Kl. am 30.10. Protest ein, da die Obligation zum Erbe Steebs gehört, das bis zur endgültigen Verteilung nicht geschmälert werden darf und ihm bereits im Jahre 1726 überschrieben wurde. Bekl. bitten das Tribunal, diesem Protest nicht zu folgen, da sie ansonsten kein Transportgeld haben. Das Tribunal gesteht Bekl. am 05.11.1727 nach gescheiterter Güteverhandlung die Obligation zur beabsichtigten Nutzung zu, dies soll die generellen Ansprüche des Kl.s jedoch nicht schmälern. Lagercrona ergreift dagegen am 17.12.1727 restitutio in integrum, am 19.04.1728 fordert das Tribunal von Bekl. Vorlage der fraglichen Obligation, die Bekl. am 01.06. vorlegen. Das Tribunal fordert Kl. am 04.06. zur Erklärung auf, am 27.11. bitten Bekl. um Erneuerung des Mandats, die sie am 30.11. erhalten. Am 11.12. wehrt sich Bekl. erneut gegen die Überschreibung der Obigation an Dritte, da sie ihm bereits vorher überschrieben worden war. Das Tribunal fordert Bekl. am 17.12.1728 zur Erklärung auf, die am 03.01.1729 eingeht und worin Bekl. auf ihrem Recht beharren und um Bestätigung des Urteils bitten. Das Tribunal fordert Kl. am 04.01. zur Antwort auf und gewährt ihm nach Bitten vom 16.02. und 01.04. am 18.02. und 04.04. Fristverlängerungen. Am 25.04. lehnt Kl. erneut nachdrücklich die Überlassung der Obligation ab.Das Tribunal schließt am 27.04. die Beweisaufnahme, am 25.05. erbitten Bekl. Prozeßbeschleunigung. Am 15.08. beharrt Kl. noch einmal auf seinem Standpunkt, am 17.10.1729 bestätigt das Tribunal sein Urteil und weist die Rechtsmittel des Kl.s als "nicht zulässig" zurück. Lagercrona streitet in der Folge wegen des Ertrags der Auktion, deren Protokoll nicht überliefert ist und bezweifelt, daß er das gesamte Geld erhalten hat, die Gegenseite versucht durch Zeugen und Notare am 28.11. den Ertrag zu belegen. Das Tribunal fordert Kl. am 30.11.1729 zur Erwiderung auf, am 11.01., 22.02. und 09.03.1730 bittet er um Fristverlängerung, die er am 12.01., 24.02. und 10.03. erhält. Am 17.04. besteht Kl. auf der Vorlage des Auktionsprotokolls und weist den Beweis der Bekl. als ungenügend zurück. Das Tribunal fordert Bekl. am 28.04. zur Vorlage des Auktionsprotokolls auf. Am 10.07. bittet Kl. um Wiederholung des Mandats und erhält dieses am 14.07. Am 29.11. legen Bekl. das Auktionsprotokoll vor und beharren auf ihrer Abrechnung, das Tribunal fordert Kl. am 01.12.1730 zur Erwiderung auf, die am 10.01.1731 eingeht und in der Kl. die Abrechnung der Bekl. erneut anzweifelt. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 11.01., am 22.01. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 09.04.1731 bestätigt das Gericht sein Urteil erneut. Prozessbeilagen: (7) Kaution Johann Jürgen Velthusens vom 25.06.1726; Aufstellung über das Steebsche Vermögen vom 05.08.1726; Schreiben des N N Moldstierna (Müllerstiern) an Dr. Arend vom 12.08. und 19.10.1726; Entwurf für einen Vergleich der Parteien vom 10.10.1726; Ratsgerichtsurteil vom 23.06.1716; Versicherung Möllerstiernas und Spihlers für Dr. Arend vom 07.09.1726; Schreiben des Notars Treffner an Dr. Arend (o.D.); Abrechnung über Ergebnis der Auktion und Kosten derselben sowie des Transports; Obligation Johann Spihlers für J.J. Velthusen vom 21.11.1726; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandat vom 08.06.1728; von Notar Stephan Raiser aufgenommene Gesprächsprotokolle mit Dr. Arend vom 26.10. und 06.11.1726; Bilanz aus Auktionserlös und Ausgaben für die Auktion; Aussage des Notars Georg Augustin Pladecius über den Ertrag der Auktion vom 14.09.1729; Quittung Andreas Steffens vom 24.06.1727; Auszug aus der "Administrationsrechnung beim Steebischen Sterbhaus" vom 21.11.1729; ärztliches Attest von Dr. J.H. Schmiterlow für Dr. Arend vom 15.04.1730; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Arend vom 31.03.1731; Empfangsbestätigung Johann Spihlers vom 12.04.1731 Instanzenzug: 1. Tribunal 1727 2. Tribunal 1727-1731 Kläger: (2) Generalmajor Anders Lagercrona zu Hamburg Beklagter: Witwe und Erben des Regierungsrates von Steeb Anwälte: Kl.: Dr. Cajus Matthias Arend (A & P) Bekl.: seit 25.05.1729: Victor Dahlmann (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1917 |