  OAI-PMH
| Signatur: (1) 2106 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo sub poena executionis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Mietschulden Alte Signatur: Wismar M 75 (W M 2 n. 75) Laufzeit: 01.03.1715-29.05.1715 Fallbeschreibung: Bekl. schulden dem Kl. seit 1711 343 Rtlr 12 s an Miete für sein Haus, deren Bezahlung sie ihm immer wieder versprochen haben. Kl. bittet das Tribunal um ein Mandat an den Oberst, die rückständige Miete bei Strafandrohung binnen 6 Wochen zu bezahlen und an dessen Frau, das Haus zu Ostern zu räumen. Das Tribunal folgt dem Antrag am selben Tag. Am 03.05.1715 beschwert sich Kl. darüber, daß die Bekl. den Mandaten des Tribunals nicht gefolgt seien und bittet, der Frau des Oberst anzubefehlen, das Haus binnen 3 Tagen zu räumen und dem Oberst weitere 3 Wochen zur Rückzahlung zuzugestehen, ihm dann aber die Pfändung anzudrohen. Das Tribunal räumt der Frau des Oberst am 28.05.1715 4 Wochen Frist ein, wegen der Ansprüche gegen den Oberst wird Kl. auf ein am 17.05.1715 in Pommern erlassenes Patent verwiesen, das seine Schulden aus seinen pommerschen Gütern bezahlt würden. Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Mietrückstände von 1711 bis 1715; von Tribunalspedell Jürgen Möller ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 05.03.1715 Instanzenzug: 1. Tribunal 1715 Kläger: (2) Georg Mack, Ratsherr zu Wismar Beklagter: Oberst Berndt Christoph von Wulffrath und dessen Ehefrau, geb. Gräfin von Mellin
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2106 |