  OAI-PMH
| Signatur: (1) 2150 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Übernahme von Ämtern Alte Signatur: Wismar M 98 (W M 2 n. 98) Laufzeit: (1728) 12.03.1728-16.03.1728 Fallbeschreibung: Für jeweils 2 Jahre werden Deputierte gewählt, die für die Qualitätskontrolle des Bieres verantwortlich sind. Nachdem sie ihren Dienst absolviert haben, dürfen sie Nachfolger vorschlagen, müssen selbst aber nicht mehr in diesem Amt tätig werden. Entgegen dieser Bestimmung sind Kl. gewählt worden und haben den Rat daran erinnert, daß sie es bereits innehatten, folglich also damit verschont werden wollen. Bürgermeister Lembcke bringt dagegen vor, die Kl. hätten vor Eintreffen der kgl. Kommission im Jahre 1722 das Amt ausgeübt, danach jedoch noch nicht, weshalb sie es bei Strafandrohung von 5 Rtlr übernehmen sollten. Die Kl. appellieren sowohl gegen die Übernahme des Amtes als auch gegen die Strafandrohung, da sie beides für nicht vereinbar mit den städtischen Statuten halten. Die Reaktion des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll vom 16.03.1728, auf das verwiesen wird, der Akte nicht beiliegt. Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Ratsgerichtsprotokoll vom 28.02.1728; Aufstellung derjenigen, die noch nicht zur Qualitätsprüfung bestimmt worden sind Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1728 2. Tribunal 1728 Kläger: (2) Christian Adam Müller und Erich Voigt, Brauer in Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2150 |