  OAI-PMH
| Signatur: (1) 2193 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Steuern und Abgaben Alte Signatur: Wismar M 136 (W M 3 n. 136) Laufzeit: (1745) 08.05.1745-23.01.1747, 13.04.1750-30.06.1750 Fallbeschreibung: Kl. haben das Meviussche Haus in der Mecklenburger Straße verkauft und darauf gehofft, zu Antoni 1743 die vereinbarte Summe zu erhalten. Sie erfuhren aber vom Käufer, dem Ratsherrn Wagner, daß sie 10% vom Kaufpreis an die Stadtkämmerei bezahlen sollen und außerdem Rekognitionsgelder für die Jahre 1736-1742 zu zahlen hätten, weshalb auf den Kaufpreis vom Rat Beschlag gelegt worden ist. Ihre Klage beim Ratsgericht hat nicht den gewünschten Erfolg gebracht, so daß sie an das Tribunal appellieren. Sie argumentieren, es stünde ihnen frei, Wismar zu verlassen und sie dürften dafür nicht mit einer Abgabe bestraft werden, da dies gegen deutsches wie römisches Recht verstoße. Ihr Großvater sei als Vizepräsident des Tribunals nach Wismar gekommen, sei damit von allen Abgaben frei gewesen und sie könnten nicht für ihr Erbe bestraft werden. In der Zeit, für die die Rekognitionsgelder gefordert werden, hat der Hz. von Mecklenburg ihr Haus bewohnt, so daß sie das Haus nicht nutzen konnten. Da der Herzog von solchen Abgaben befreit ist, kann man diese auch nicht von ihnen einfordern. Außerdem sei es unstatthaft, jahrelang die gesamte Summe zu beschlagnahmen, wenn nur auf einen Teil Ansprüche geltend gemacht werden können. Die Kl. bitten daher, das Ratsgerichtsurteil aufzuheben und ihnen das Geld für das Haus auszuzahlen. Das Tribunal fordert am 21.09.1745 die Akten der Vorinstanz vom Rat an. Diese gehen am 22.12.1745 ein, am 24.01.1746 bitten Kl. um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 28.01. auf den 31.01. ansetzt. Am 25.04., 04.07. und 17.10.1746 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 23.01.1747 setzt das Tribunal einen Termin zur Schlichtung auf den 17.02.1747 an, dessen Ergebnis nicht erhellt. Am 13.04.1750 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, ein Protokoll vom 30.06.1750, auf das verwisen wird, liegt der Akte nicht bei, so daß der Ausgang nicht erhellt. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 17.03.1745; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 27.03.1745; Aufstellung über Adlige, die Abschoß bezahlt haben zwischen 1693 und 1709; Ratsgerichtsprotokoll vom 30.01.1745; von Tribunalbote Carl Gustav Wulf ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 02.10.1745; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. C.C. Gröning vom 25.01. und 05.02.1743 und der Bekl. für Dr. A.C. Gröning vom 29.01.1746; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Auszug aus dem Kämmereibuch vom 25.11.1746; Relationen des Assessors von Liebeherr und eines anderen Tribunalassessors vom 20.01.1747; Vollmacht der Bekl. für Dr. Ungnade vom 03.07.1750 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1745 2. Tribunal 1745-1750 Kläger: (2) Hinrich Rudolf, David Emanuel und Carl Friedrich von Mevius, Brüder, gesessen auf Zarrentin und Schrevenborn (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Stadtkämmerei zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A & P), seit 03.07.1750 Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2193 |