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| Signatur: (1) 2213 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung unter Nachbarn um bauliche Veränderungen Alte Signatur: Wismar M 156 a (W M n. 156a) Laufzeit: (1763-1766) 29.05.1766-25.04.1768 Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 29.05., 15.07. und 22.08. um Fristverlängerung wegen erhofften aber nicht zustandegekommenen Vergleichs und gewährten Genehmigungen des Tribunals vom 31.05., 16.07. und 23.08. begründet Kl. am 17.11.1766 seine Appellation. Nach Kauf seines Hauses hat er bemerkt, daß der Keller unter Wasser stand, als Lagerraum nicht nutzbar ist und hat ihn deshalb erhöhen lassen. Dagegen klagt Bekl. vor dem Gewett, erhält aber kein Recht, weshalb er gegen das Gewettsurteil appelliert. Von diesem Urteil appellieren beide Parteien an das Ratsgericht und ergreifen auch gegen dessen Urteil restitutio in integrum. Kl. appelliert schließlich an das Tribunal, da er die Veränderungen in seinem Keller bei Strafe von 100 Rtlr zurückbauen soll. Er argumentiert, der Keller sei sein Eigentum, mit dem er machen könne, was er wolle, seine Baumaßnahmen würden dem Bekl. nicht schaden. Am 15.12. bezeichnet der Bekl. diese Appellation als frivol und weist auf die Fristüberschreitung hin, am 16.12.1766 verspricht das Tribunal seine Einwände beim Urteil zu berücksichtigen. Das Tribunal fordert den Rat am 27.03.1767 zur Einsendung der Akten auf. Am 04.05. und 06.07. bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 08.05. und 10.07. erhält. Am 17.10. beweist Kl., daß er um die Einsendung der vorinstanzlichen Akten erfolglos ersucht habe, am 19.10. bittet er um ihre Eröffnung, die das Tribunal am 20.10. auf den 31.10.1767 ansetzt. Am 18.01.1768 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 18.04.1768 wird der Protonotar Sander beauftragt, den strittigen Keller zu besichtigen und eine Vermittlung zwischen den Parteien zu versuchen. Das Ergebnis erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 15.01. 23.04., 24.10. und 07.11.1766; von Notar Anton Rode aufgenommene Appellationen vom 12.11.1763, 01.05.1766; Besichtigungsprotokoll von Stadtmaurermeister Johann Michel Bernith und Stadtzimmermeister Friedrich Fust vom 04.11.1763; Gewettsprotokolle vom 26.10.1764; von Notar Jochim Christoph Lehmann am 04.07.1765 aufgenommene Appellation; von Notar Ernst August Leich aufgenommene Besichtigungsprotokolle vom 12. und 14.07.1764; Prozeßvollmachten Haases für Palthen und Maus für Dr. Ungnade vom 03.07.1767 und 11.01.1768 Instanzenzug: 1. Gewett zu Wismar 1764 2. Gewett zu Wismar 1765 3. Ratsgericht 1766 4. Ratsgericht 1766 5. Tribunal 1766-1768 Kläger: (2) Andreas Mau, Haake zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Christoph Daniel Haase, Kaufmann und Brauer zu Wismar (Kl.in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A), ab 22.08.1766: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Johann David Lembcke (A), Johann Franz von Palthen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2213 |