  OAI-PMH
| Signatur: (1) 2297 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um neue Lasten Alte Signatur: Wismar N 28 (W N 1 n. 28) Laufzeit: (1732) 28.07.1732 Fallbeschreibung: Gründend auf eine Verordnung des pommerschen Generalgouverneurs von Meyerfeldt hat Bekl. die Kl. angewiesen, Erntebier vom Amt zu kaufen Vollbauern 5 Tonnen, Halbbauern 3 Tonnen und Viertelhufner 1 Tonne. Das widerspricht den bisherigen Freiheiten der Kl., selbst Schwachbier brauen zu dürfen. Im Jahre 1728 hatte eine Tribunalskommission die Parteien dahingehend miteinander verglichen, daß die Kl. zwar zu Hochzeiten, Taufen und Begräbnissen eine festgesetzte Menge Bier vom Amt kaufen müßten, darüber hinaus aber selbst brauen dürften. Die Forderung, eine bestimmte Menge Erntebier zu kaufen, widerstreitet dem Gebrauch in Mecklenburg und ihren alten Privilegien, weshalb Kl. das Tribunal bitten, ein Reskript an den Bekl. zu erlassen, diese Neuerung aufzuheben. Eine Antwort des Tribunals erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Grafen Johann August Meyerfeldt aus Stockholm an Bekl. aus dem Jahr 1732; Aufstellung über den Bier- und Branntweinverbrauch in den 6 Krügen des Amtes Neukloster; Antwort von Plessens auf die Beschwerden der Kl. vom 17.07.1732 Instanzenzug: 1. Tribunal 1732 Kläger: (2) sämtliche Untertanen und Einwohner des Amtes Neukloster Beklagter: Geheimer Rat und Kammerpräsident Dietrich Joachim von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster Anwälte: Kl.: Dr. Hinrich Tanck (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2297 |