  OAI-PMH
| Signatur: (1) 2302 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Schadensersatz für unrechtmäßige Beschlagnahme Alte Signatur: Wismar N 30 (W N 1 n. 30) Laufzeit: (1733-1734) 24.01.1735-18.04.1736 Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 24.01. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 26.01. legt Kl. am 04.03. seinen Schriftsatz vor und berichtet darin, daß der Regierungsfeldscher Thielcke eine Obligation über 29 Rtlr 21 s an den Vater der Bekl., Carsten Rohde, ausgestellt und ihn auf seinen in Hamburg ausstehenden Lohn verwiesen habe, den der Bürgermeister Kuhlmann in den Händen hatte. Kuhlmann zahlte das Geld aber nicht an ihn, sondern an den Oberst Nolcken, Vater des Kl.s, aus, der seinerseits gegen Quittung 43 Rtlr 30 s an Zwanziger, Thielckes Gesellen, auszahlt. Daher wird Oberst Nolcke vom Ratsgericht für schuldig befunden, 29 Rtlr 21 s an Rhode zu bezahlen. Da er dies nicht tat, legten die Erben Rhodes Beschlag auf Koffer, die Vater des Kl.s im Hause des Andreas Steffen deponiert hatte und verweigern Kl. im Jahre 1730 deren Herausgabe. Deshalb hat Kl. vor dem Ratsgericht auf Herausgabe der Koffer und Schadensersatz geklagt, das die Bekl. wegen der Schulden an Thielcke verweist und die Beschlagnahme für unrechtmäßig erklärt. Kl. erhält vom Ratsgericht aber keinen Schadensersatz für diese Beschlagnahme und appelliert daher vor dem Tribunal. Dieses fordert am 15.03. die Akten der Vorinstanz vom Rat an, die am 29.03. eingehen. Am 25.04. bittet Kl. um ihre Eröffnung, die das Tribunal am 30.04. auf den 06.05. ansetzt. Am 04.07. bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 23.09. lädt das Tribunal Bekl. zur Urteilsverkündung vor und verurteilt am 17.10.1735 die Bekl. dazu, Nolcken Ersatz für den entstandenen Schaden, alle Unkosten und die Tribunalsinstanz zu ersetzen. Am 28.11. ergreifen die Bekl. dagegen restitutio in integrum und machen geltend, sie hätten ihre Ansprüche gegen den Vater des Kl.s nicht anders durchsetzen können, da dieser sofort nach dem Nordischen Krieg nach Schweden und Livland verschwunden und dort verstorben sei, sie aber seiner nicht habhaft werden konnten. Am 23.01.1746 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 16.04.1736 bestätigt das Tribunal sein Urteil. Prozessbeilagen: (7) von Notar Michael Mehl zu Stralsund aufgenommene Appellation vom 20.12.1734; Ratsgerichtsurteile vom 24.02., 14.07. und 15.12.1734; Prozeßvollmacht des Kl.s für Gerdes vom 18.09.1733 (sic); Rationes decidendi des Ratsgerichts, Schreiben Andreas Steffens über den Inhalt der Koffer vom 28.11.1735 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1734 2. Tribunal 1735 3. Tribunal 1735-1736 Kläger: (2) Regierungsrat E. M. von Nolcken (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Erben des Carsten Rohde (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A), Dr. Anton Christoph Gröning (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2302 |