-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  15.: 1. Kläger O

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 15. 1. Kläger O


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2357
Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um Störung im Besitz
Alte Signatur: Wismar O 20 (W O 1 n. 20)
Laufzeit: (1704-1726) 17.03.1730-12.11.1737
Fallbeschreibung: Parteien streiten sich um ein Stück Land, genannt den Schmiedekamp, über dessen Besitz die Kgl. Kommission 1726 entscheiden sollte. Da die Frage bisher unentschieden ist, wendet sich Kl., der seinen Bruder kürzlich beerbt hat, an das Tribunal und bittet darum, Bekl zu veranlassen, die 1726 weggenommenen 22 Eichen wieder zurückzugeben oder ihn zu entschädigen und künftig in ungestörtem Besitz des Landes zu lassen. Das Tribunal weist Bekl. am 28.04. an, sich binnen 6 Wochen zu äußern. Am 01.06. weist Bekl. die Aufforderung zurück und verweist das Tribunal an den zuständigen Landrentmeister Spihler. Am 09.12.1730 beschwert sich Kl., daß Bekl. sich nicht geäußert hätten und erreicht am 12.12.1730 ein entsprechendes Mandat an Nebenbekl., der am 19.02.1731 um Fristverlängerung bittet, die er am 23.02. erhält. Zudem bittet Nebenbekl. um Mandat an Kl. wegen erneut abgehauenen Holzes auf dem Schmiedekamp. Das Tribunal fordert Kl. am 23.02. zur Erklärung auf, am 14.03. geht dessen Rechtfertigung ein. Am 03.12.1731 muß Kl. seine Klage wiederholen, da immer noch keine Antwort erfolgt ist. Am 12.01.1732 verteidigen Bekl. den Besitz des Amtes Neukloster am Schmiedekamp und wollen sich nur durch bisher nicht beigebrachte ältere Urkunden aus mecklenburgischen Archiven von etwas anderem überzeugen lassen. Das Tribunal fordert am 05.02. den Kl. zur Erwiderung auf. Kl. beruft sich am 17.05.1732 in ausführlichem Schriftsatz auf alte Grenzbeschreibungen und Zeugenaussagen über den Besitz des Landes und beschwert sich am 21.02.1733, 04.05. und 15.11.1734 sowie am 31.08.1735 über nicht erfolgte Antwort der Gegenseite, die das Tribunal am 13.06.1732, 28.05. und 25.11.1734 zur Antwort auffordert. Das Tribunal erläßt am 20.09.1735 ein Mandat an Bekl., sich bei Strafandrohung von 25 Rtlr binnen 6 Wochen zu äußern. Am 20.10. bittet Kl. wegen erneuter Fristüberschreitung der Gegenseite um Urteilsverkündung, auch wenn sich Bekl. noch nicht abschließend geäußert haben, am 22.10.1736 leugnet Nebenbekl. erneut jeden Besitz des Kl.s an dem strittigen Land. Das Tribunal schließt am 23.10.1736 die Beweisaufnahme, am 21.01. und 06.05.1737 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 08.07.1737 weist das Tribunal die Klage Oertzens ab und fordert die Parteien auf, sich bis zum endgültigen Entscheid über die Grenzziehung aller Neuerungen zu enthalten. Kl. ergreift dagegen am 15.08.1737 restitutio in integrum, erbittet am 15.08., 27.09. und 09.11. Fristverlängerung zum Einreichen seiner Klageschrift, die er am 16.08., 28.09. und 12.11.1737 erhält. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Neuklosterschen Heidereiter Jochim und Julius Lübke sowie Hans Jacob Thee an Landrentmeister Spihler vom 30.01.1731; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Tanck vom 28.03.1731; Auszug aus dem Neuklosterschen Kommissionsprotokoll vom 27.10.1725; Auszug aus Zeugenverhör mit nicht benanntem Zeugen vom 22.01.1726; Auszug aus Grenzbeschreibung zwischen Bäbelin, Teplitz und Wakendorf von 1704; Urteil des Tribunals vom 13.02.1719; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Befragung von 6 nicht benannten Zeugen über die schwedische Landesvermessung von 1695 und die Inventarisierung des Amtes Neukloster von 1704 sowie von Hinrich Brandt, Häcker zu Wakendorf, Christoph Winter, Hofknecht zu Roggow und Jochim Friedrich Coch, Holzvogt zu Tüzen vom 18.05.1718; Auszug aus dem Protokoll der Kgl. Kommission vom 08.11.1725; Übergabebescheid des Tribunalsmandates vom 28.06.1732
Instanzenzug: 1. Tribunal 1730-1737
Kläger: (2) Landrat Helmuth Friedrich von Oertzen auf Gerdeshagen
Beklagter: Geheimer Rat von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster sowie der Fiskal des Tribunals, Viktor Dahlmann, als bevollmächtigter Anwalt der Kgl. Pommerschen Kammer im Amt Neukloster als Nebenbekl.
Anwälte: Kl.: Dr. Heinrich Tanck (A & P), seit 08.01.1736: Dr. Carl Daniel Schlaff (A & P) Bekl.: Cajus Mathias Arend (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2357