  OAI-PMH
| Signatur: (1) 1244 Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Wegnahme eines Wagens Alte Signatur: Wismar H 19 (W H 1 n. 19) Laufzeit: (1670-1671) 06.06.1671-12.07.1671 Fallbeschreibung: Bekl. hat seinen Schwager, den Kl., wegen Wegnahme eines Wagens vor dem Rat verklagt. Kl. bestreitet Bekl. sein Recht an dem Wagen, den dieser aus der Erbschaft der Schwiegermutter des Bekl. erhalten haben will und macht eigene Besitzrechte geltend, die auf den Schwiegervater des Kl.s, Johann Stellmann zu Rostock, zurückgehen. Das Ratsgericht hatte den Wagen Bekl. zugesprochen, wogegen Kl. appelliert und bittet, Bürgermeister und Rat aufzufordern, das Urteil nicht zu vollstrecken während der Prozeß schwebt. Das Tribunal fordert den Rat am 06.06. per Reskript zur Berichterstattung auf. Am 14.06.1671 geht der Bericht ein, am 08.06.1871 legt Kl. seinen Schriftsatz vor und belegt sein Recht an dem Wagen. Eine Reaktion des Tribunals darauf ist nicht überliefert. Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellationen vom 17.03. und 20.05.1671; Ratsurteile vom 12.11.1670, 06.03., 15.05. und 03.06.1671, von Notar Gottfried Reichardt durchgeführtes Zeugenverhör des Radmachers Hans Selleken über den Besitz an dem strittigen Wagen vom 01.04.1671; Aussage Hinrich Burmeisters vom 06.05.1671 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1671 2. Tribunal 1671 Kläger: (2) Martin Herzberg, Gastwirt in Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Gödert Prosch bzw. Prösche (Kl. in 1. Instanz)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1244 |