  OAI-PMH
| Signatur: (1) 2685 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung der Prokuratur Alte Signatur: Wismar R 14 (W R 1 n. 14) Laufzeit: 01.05.1668-23.07.1669 Fallbeschreibung: Kl. hat der Bekl. bzw. zuvor deren Mann als Anwalt und Prokurator im Prozeß gegen den Lübecker Bürger Esajas Mandel gedient (Nr. 2684) und pro Jahr 10 Rtlr gefordert. Die Bekl. verweigert die Zahlung, weshalb Kl. sich an das Tribunal wegen eines entsprechenden Mandats wendet und dieses am selben Tag erhält. Am 26.05. entgegnet die Bekl., Kl. habe sich anfangs mit maximal 50 Rtlr zufrieden erklärt, zudem habe ihr Schwiegersohn Schuhe im Wert von 63 Mk. für ihn gefertigt und repariert, was sie bittet, auf die Forderung anzurechnen. Da zudem ihr Schwiegersohn den Prozeß verursacht hat, bittet sie, den Kl. an diesen zu verweisen. Am 27.06.1668 erkennt Kl. die Leistungen des Schwiegersohns an, fordert aber weitere 42 Rtlr samt Zinsen und Kosten von Bekl. Am 20.08.1668 erklärt Bekl., Kl. habe sich mit 50 Rtlr zufrieden erklärt und die Reparaturleistungen darauf anrechnen wollen, weshalb sie weitere Zahlungen verweigert. Am 26.04.1669 urteilt das Tribunal schließlich, daß Kl. insgesamt nur die 50 Rtlr von Bekl. fordern könne, die er für seine Dienste angeboten habe und weist Bekl. zur Bezahlung der ausstehenden 32 Rtlr an. Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Reparaturleistungen des Schusters Bartolt Fröhlich an Schuhen des Kl.s; Aufstellung über Prozeßkosten des Kl.s vom 27.06.1668 Instanzenzug: 1. Tribunal 1668-1669 Kläger: (2) Dr. Ambrosius Petersen, Anwalt und Prokurator am Tribunal Beklagter: Margaretha Unruh, Witwe des Peter Rederang
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2685 |