-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  16.: 1. Kläger P

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 16. 1. Kläger P


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2462
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar P 48 (W P 3 n. 48)
Laufzeit: (1667-1670) 03.01.1671-13.05.1672
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 03.01. um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 04.01. trägt Kl. am 13.02. vor, er habe vor dem Konsistorium von Bekl. die Bezahlung von Prozeß- und Reisekosten sowie Alimenten gefordert, sei aber wegen ersterer abschlägig beschieden, wegen letzterer auf einen späteren Termin vertröstet worden. Dagegen appelliert er vor dem Tribunal und erbittet am 13.02. Compulsoriales an das Konsistorium zur Einsendung der Akten der Vorinstanz. Kl. stellt dar, wie er über Jahre durch Bekl. an der Ausübung seiner Rechte gehindert wurde und bittet, ihm endlich zu helfen. Das Tribunal weist das Konsistorium am 17.02.1671 zur Einsendung der Akten an. Am 01.04.1671 werden die Akten eingereicht, am 06.04. weist die Bekl. die Klage Petris zurück und bezichtigt ihn der Lüge, am 01.05. sendet sie ein Rechtsgutachten der Greifswalder Juristenfakultät ein und bittet, sie von dem Prozeß zu entbinden. Am 25.05.1671 bringt sie ein weiteres Greifswalder Gutachten bei, das das Tribunal zu den Akten nimmt. Am 11.03.1672 reklamiert die Schweriner Justizkanzlei den Fall für sich und verbittet sich ein weiteres Vorgehen des Tribunals, das die Forderung am 07.05.1672 zurückweist, da Bekl. selbst den Fall vor das Wismarer Konsistorium gezogen hat und nun dessen Urteil vom 15.02.1672 anerkennen und befolgen soll.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schacht aufgenommene Appellation vom 06.12.1670; Urteil des Wismarer Konsistoriums vom 01.12.1670 = Rechtsgutachten der Juristenfakultät Rinteln; Aussage des Lübecker Notars Paul Hoffmann vom 30.12.1670; Schreiben Dr. Ambrosius Petersens an Petri vom 29.08.1667; Urteil von Rektor und Konzil Rostocks in der Diffamierungsklage Petris vs. Thurmann vom 01.01.1668; Rechtsgutachten der Greifswalder Juristenfakultät vom 22.04.1671 und 01.05.1671; Schreiben der Bekl. an Schweriner Justzkanzlei (o.D.); weene rechtliche Informationes oder Responsa Juris ..." (Druck); Urteil des Wismarer Konsistoriums vom 15.02.1672
Instanzenzug: 1. Konsistorium zu Wismar 1670 2. Tribunal 1671-1672
Kläger: (2) Lic. Bernhard Petri zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Anna Elisabeth Cothmann, Ehefrau des Dr. Caspar Thurmann, zu Lübeck (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2462