-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  16.: 1. Kläger P

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 16. 1. Kläger P


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2397
Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo Auseinandersetzung um Verletzung des Bürgervertrages
Alte Signatur: Wismar P 5 (W P 1 n. 5)
Laufzeit: (1657) vor 09.09.1657-05.11.1658
Fallbeschreibung: Peters ist aufgefordert worden, für seinen vor einem Jahr aus der Stadt ausgewanderten Bruder Hermann die rückständigen Steuern und Abgaben für ein seitdem unbewohntes Haus in der Böttcherstraße zu bezahlen, verweigert dies jedoch, beschimpft den zuständigen Ratsherren und verweist den Rat an seinen Bruder. Nachdem er dem Arrest, mit dem ihn der Rat bis zur Zahlung von 20 Rtlr belegt hatte, entgehen konnte, werden ihm aus seinem Haus Einrichtungsgegenstände gepfändet. Dieses Vorgehen verstößt gegen den Wismarer Bürgervertrag, da der Rat ohne ordentliches Verfahren gegen ihn vorgegangen ist und er keine Gelegenheit hatte, seinen Standpunkt darzulegen. Er bittet das Tribunal, den Rat aufzufordern, ihm die abgenommenen Sachen zurückzugeben. Das Tribunal folgt dem Antrag am 11.09. und fordert Bericht vom Rat an. Dieser argumentiert am 28.09. damit, daß Kl. seinen Bruder auch in allen anderen Angelegenheiten vertritt und daher zur Steuerzahlung herangezogen wurde. Rat bittet, Kl. zur Steuerzahlung aufzufordern und die Pfänder solange in Beschlagnahme zu belassen. Vor dem 09.01.1658 verwahrt sich Kl. ausführlich gegen diese Forderung und bittet, den Wismarer Rat aufzufordern, sich nach dem Bürgervertrag zu richten und gegebenenfalls den Fiskal anzuweisen, darauf zu achten, daß dieser Vertrag eingehalten wird. Das Tribunal weist den Rat am 09.01. zur Antwort an. Vor dem 02.03. bittet Kl. darum, ein Urteil zu sprechen, da Bekl. nicht auf das Mandat des Tribunals reagiert haben, das Tribunal setzt Rat am 02.03. eine 14tägige Frist zur Erwiderung. Am selben Tag verteidigt der Rat sein Vorgehen als rechtmäßig und durch den Bürgervertrag gedeckt und bittet erneut, Kl. zur Steuerzahlung für seinen Bruder und zum Respekt gegen Rat anzuweisen. Daraufhin schließt das Tribunal am 06.03. die Beweisaufnahme und weist den Rat am 18.10.1658 an, die gepfändeten Dinge an Kl. zurückzugeben und verweist den Rest des Falles zurück ans Ratsgericht
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Kl.s an den Rat (o.D.); von Kl. vorgelegte "Articuli Probatorii"; Übergabebescheinigungen des Tribunalspedellen Christoph Haveman für Mandate vom 12.09.1657 und 18.01.1658; Protokolle der Zeugenbefragung Heinrich Tanckes und Jacob Grotjohanns durch Gerichtssekretär Joachim Morhoff vom ??.??.1657; Zeugenaussagen des Jacob Grotjohann und Hinrich Tancke vor dem Wimarer Rat vom 11.03.1657; Kommissionsbericht der Ratsherren Caspar Trendelenburg und Christoph Gröning d.Ä. vom 07.09.1657; Protokoll der Gerichtssitzung vom ??.??.1657; von Notar Johannes Rödingk aufgenommene Aussagen des Marten Scheffel vom 10.09. und 04.12.1657; Aussage des Johannes Köppe zu Wismar vom 20.11.1657; von Notar J. Rödingk aufgenommene Aussage des Kl.s über ein Gespräch mit Ratsherr Marcus Burmeister vom 04.12.1657 sowie von Rödingk aufgenommene Aussagen des Christoph ?, "Monitor" der St. Nikolai Geistlichen Hebung vom 05.12.1657 und der Ehefrau des Daniel Reymers vom 09.11.1657
Instanzenzug: 1. Tribunal 1657
Kläger: (2) Harding Peters, Brauer zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Hinrich Schabbel (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2397