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| Signatur: (1) 3683 Prozessgegenstand: Mandatum de emigrando sine clausula Auseinandersetzung um Räumung des Ratsweinkellers Alte Signatur: Wismar W 59 (W W 2 n. 59) Laufzeit: 15.04.1702-20.04.1702 Fallbeschreibung: Die Kl. erinnern an den beim Vorbescheid getroffenen Vergleich, daß der Bekl. den Ratsweinkeller zu räumen habe, damit der neue Pächter, Weldtner, ihn übernehmen könne. Da der Bekl. sich weigert, weil Weldtner einige seiner Gerätschaften nicht übernehmen will, erbitten die Kl. ein entsprechendes Mandat und erhalten es am 19.04.1702. Am 20.04. berichten die Kl., daß der Bekl. nach Lübeck abreisen wolle und der Keller noch nicht geräumt sei, weshalb sie darum bitten, das Mandat durchzusetzen. Das Tribunal fordert den Bekl. am selben Tag auf, den Keller umgehend zu räumen und droht ansonsten Zwangsräumung an. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsprotokoll vom 15.04.1702; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 19.04.1702 Instanzenzug: 1. Tribunal 1702 Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Wismar Beklagter: Johann Daniel Wolf, früherer Kellermeister des Ratsweinkellers zu Wismar Anwälte: Kl.: Friedrich Wagner (A), Dr. Christoph Gröning (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3683 |