  OAI-PMH
| Signatur: (1) 2765 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Ausübung des Braurechts Alte Signatur: Wismar R 70 (W R 3 n. 70) Laufzeit: (1715) 29.08.1715-29.10.1715 Fallbeschreibung: Kl. hatte außerhalb der festgesetzten Reihenfolge Bier gebraut und vor Rat und Tribunal erreicht, daß er dieses verkaufen durfte. In seiner ersten Klage in dieser Sache (Nr. 2762) hatte er versprochen, auf den nächsten ihm zustehenden Brautermin zu verzichten, wenn er nur das jetzt gebraute Bier verkaufen dürfe. Jetzt pocht er auf sein Recht, am vorgegebenen Termin brauen zu dürfen. Als der Rat ihm das Brauen verbietet, appelliert er vor dem Tribunal. Die Bekl. legen jedoch am 29.08., bevor Kl. Appellation einreicht "exceptiones frivolae" dagegen ein und bitten darum, das Ratsgerichtsurteil zu bestätigen sowie die Frist zum Einreichen der Appellation abzukürzen. Letzterem folgt das Tribunal am 31.08. und setzt dem Kl. eine 14tägige Frist. Am 02.09. bringt dieser seine Appellation vor und meint, er habe das Angebot nur für den Fall gemacht, daß er für schuldig befunden würde und bittet, das Ratsgerichtsurteil aufzuheben. Das Tribunal lehnt die Anträge am 03.09. ab. Am 24.10.1715 ergreift Kl. dagegen restitutio in integrum, wird aber am 29.10.1715 abgewiesen. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 30.07. und 08.08.1715; von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellation vom 09.08.1715 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1715 2. Tribunal 1715 3. Tribunal 1715 Kläger: (2) Johann Rathcke Claussohn, Brauer zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Brauerkompanie zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Hinrich Georg Scheffel (A & P) Bekl.: Josias Matras (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2765 |