  OAI-PMH
| Signatur: (1) 2728 Prozessgegenstand: Mandatum sine clausula Auseinandersetzung um Rückzahlung eines Kapitals Alte Signatur: Wismar R 50 (W R 2 n. 50) Laufzeit: (1702) 05.07.1702-28.11.1702 Fallbeschreibung: Kl.in hat zu Johannis ein bei der Stadt stehendes Kapital von 2.000 Mk. lüb. gekündigt, um es sich auszahlen zu lassen, hat aber erfahren, daß der Bürgerausschuß die Kündigung und Auszahlung verweigert. Sie bringt zahlreiche Argumente vor, warum die Stadt gut daran tun würde, ihr das Kapital auszuzahlen, um nicht ihren Kredit bei den wohlhabenden Bürgern zu verlieren und bittet um die Hilfe des Tribunals bei der Eintreibung des Geldes. Das Tribunal erläßt am 06.07. das gewünschte Mandat, am 11.09. beschwert sich Kl.in aber über Verzögerungen durch den Rat und erbittet ein Reskript an diesen, das sie am 15.09. erhält. Am 15.10. bittet der Rat das Tribunal, die Kl.in zur Geduld aufzufordern, da mehrere Gläubiger ihre Kapitalien gekündigt hätten und die Stadt nicht in der Lage sei, alle gleichzeitig zu bedienen. Bekl. bitten das Tribunal, Witwe anzuweisen, mit ihrer Forderung noch 1-2 Jahre zu warten, sie und ihren Anwalt wegen der beleidigenden Schreibweise zu verwarnen und zur Übernahme der Prozeßkosten zu verurteilen. Das Tribunal lehnt diese Anträge am 17.10. ab, übermittelt sie der Kl.in aber zur Stellungnahme. Diese besteht am 13.11. auf der Auszahlung des Kapitals, am 21.11. setzt das Tribunal einen Termin zur Schlichtung auf den 28.11.1702 an und lädt die Parteien vor. Diese einigen sich darauf, daß zu Weihnachten 1702 1.000 Mk. lüb. ausgezahlt werden, die andere Hälfte des Kapitals ein Jahr später. Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Protokoll des Bürgerausschusses vom 28.06.1702, Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom Pedellen Johann Erhard Ries vom 08.07.1702; Ratsgerichtsurteil vom 21.08.1702; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. Gröning vom 28.11.1702 Instanzenzug: 1. Tribunal 1702 Kläger: (2) Catharina Rathcke, Witwe des Bürgermeisters Hinrich Reimer Beklagter: Bürgerausschuß in Wismar sowie der Wismarer Rat Anwälte: Kl.: Anton Scheffel jun. (A), Dr. Joachim Hinrich Gröning (P) Bekl.: Heinrich Tancke (A), Dr. Friedrich Anthon (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2728 |