  OAI-PMH
| Signatur: (1) 2980 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Teilung eines Erbes Alte Signatur: Wismar S 104 (W S 3 n. 104) Laufzeit: (1671-1685) 26.09.1685-02.11.1691 Fallbeschreibung: Bekl. haben erreicht, daß sie wegen ihrer Ansprüche auf das mütterliche Erbe ihrer Mündel auf die Güter des Kl.s verwiesen und ihnen auch die Kramwaren des Kl.s zugesprochen wurden. Laut Ratsgerichtsurteil vom 14.04. hat Kl. anzugeben, wo seine Waren sind, damit diese beschlagnahmt werden können. Dagegen appelliert Kl. vor dem Tribunal, da es dem Lübischen Recht widerspricht, die Waren, die ihm andere Leute auf Kredit verkauft haben, zu beschlagnahmen. Das Tribunal fordert am 09.03.1686 vom Rat die Akten der Vorinstanz zur Prüfung an und lädt die Bekl. vor. Diese bitten am 22.04., den Kl. zu veranlassen, ihnen 20 Rtlr für die Bestellung eines Prokurators auszuzahlen, werden aber vom Tribunal vertröstet, bis es die Akten 1. Instanz geprüft habe. Am 02.11.1686 werden die Akten der Erstinstanz geprüft und eröffnet, am 04.11. beklagt Kl., daß die Akten unvollständig sind und erreicht, daß das Tribunal verspricht, dies beim Urteil mit in Erwägung zu ziehen. Am 17.12.1688 erbitten die Bekl. ein Urteil, da sie nichts in den Händen haben, wovon sie den Lebensunterhalt ihrer Mündel bestreiten könnten und bitten, sie nach dem Armenrecht zu behandeln. Am 09.01.1689 kündigt das Tribunal an, das Urteil baldmöglichst zu fällen, am 15.04. ändert es das Ratsgerichtsurteil von 1685 dahingehend, daß sich die Ansprüche der Kinder nur auf die Habe des Kl.s, die dieser am 09.05.1684 besessen habe, nicht aber auf die Güter Dritter beziehen können, die er auf Kredit handelt. Es trägt dem Kl. zudem die Übernahme der Prozeßkosten für die Gegenpartei auf. Am 08.07. legt Kl. eine Aufstellung über sein Eigentum und offene Rechnungen vor, am 28.08. fordern die Bekl. von ihm Prozeßkostenerstattung und weitere Nachweise. Das Tribunal weist Kl. am 28.09. entsprechend zur Zahlung der Prozeßkosten an, dieser fordert am 30.10.1689 Nachweise für die Rechnung der Bekl., die am 07.01.1690 vorgelegt werden. Am 17.02. fordert das Tribunal Kl. zur Stellungnahme binnen 6 Wochen auf, dieser bittet am 28.02. um ein Urteil und bietet die Eidesleistung an, daß er alle Habe samt seiner Schulden ordnungsgemäß aufgelistet habe. Das Tribunal läßt ihn am 24.03. den Eid schwören, der Kl. bittet am 28.03.1690, daß das Tribunal den Rat auffordert, die ihm gepfändeten Möbel wieder zurückzugeben. Das Tribunal folgt dem Antrag am 29.10.1691. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 09.03., 14.04. und 19.07.1684, 18.03., 18.05. und 18.09.1685; 4 Suppliken des Kl.s an Rat (o.D.); von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellationen vom 11.05. und 23.09.1685; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate an Wismarer Rat und Bekl. vom 17.03.1686; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. v. Bremen; Bestätigung des Wismarer Rates, daß Bekl. nach Armenrecht prozessieren dürfen vom 21.03.1688; Liste über von Kl. verkaufte Hüte in Hamburg zwischen 1671-1675; Empfangsbescheinigung für Hüte vom Kl. von Johann Koster aus Hamburg zwischen 17.09.1677 und 18.01.1679; Bestätigung Joachim Schnaderbachs über erhaltene Zahlungen aus einem Hauskaufvertrag mit Kl. vom 04.07.1689; Aufstellung über Prozeßkosten der Bekl.; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Gerdes vom 07.01.1690; Protokoll der Eidesleistung vom 24.03.1690 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1685 2. Tribunal 1685-1691 Kläger: (2) Gerd Seemann, Bürger und Hutmacher zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Martin Hollweg und Thomas Riederveg als Vormünder der Kinder erster Ehe Gerd Seemanns (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Friedrich Wagner (A), Dr. Jacob Gerdes (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2980 |