  OAI-PMH
| Signatur: (1) 3012 Prozessgegenstand: Citationis Auseinandersetzung um nicht gehaltenes Eheversprechen Alte Signatur: Wismar S 134 (W S 4 n. 134) Laufzeit: (1699) 29.03.1699-21.04.1699 Fallbeschreibung: Bekl. hatte Gertrud Krüger vor 7 Jahren die Ehe versprochen, weigert sich aber seither, sie zu heiraten. Deshalb hatten Kl.innen einen Termin vor dem Konsistorium anberaumen lassen, den Bekl. durch seine Berufung auf das Tribunal als seinen alleinigen Gerichtsstand hat platzen lassen. Um die Sache zügig zu entscheiden, bitten Kl.innen um eine Vorladung des Bekl. vor das Tribunal und mündliche Verhandlung. Das Tribunal lädt die Parteien am 31.03. auf den 04.04. vor. Am 04.04. meldet sich die Mutter des Bekl. und versagt ihren Konsens zu der Ehe, da sie von übler Nachrede gegen die Braut erfahren hat. Das Tribunal vergleicht die Parteien am 20.04.1699 miteinander Nachdem die Kl.innen geschworen haben, daß die üble Nachrede nicht gerechtfertigt sei und sich Bekl. angeboten hat, denjenigen, der seine Braut beleidigt hat, zu verklagen, verspricht Bekl. die baldige Heirat, der auch seine Mutter zustimmt. Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Bekl. an das Konsistorium (o.D.); Urteil des Konsistorium vom 28.03.1699 Instanzenzug: 1. Tribunal 1699 Kläger: (2) Anna Margaretha Schmiterlow, Witwe des Bürgermeisters Suter, zu Rostock namens Gertrud Krügers, ihrer Großnichte Beklagter: Dr. Joachim Hinrich Gröning, Advokat und Prokurator am Tribunal Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3012 |