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| Signatur: (1) 3140 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Rückgabe geborgten Gutes Alte Signatur: Wismar S 226 (W S 6 n. 226) Laufzeit: (1725) 14.03.1726-28.09.1726 Fallbeschreibung: Dem Kl. ist vom Bekl. vor 7 Jahren das Horn eines Nashorns, das den Erben Dr. Fischlers gehörte, überlassen worden, ohne daß dieser wußte, um was es sich handelt. Als Bekl. erfuhr, worum es sich bei der Kuriosität handelte, forderte er es zurück. Da das Horn dem Bekl. während des Nordischen Krieges gestohlen worden war, kann dieser es nicht zurückgeben. Als ein zweites Horn im Tribunal auftaucht, wird der Kl. vor dem Rat vom Bekl. dazu aufgefordert, zu beschwören, daß es sich dabei nicht um das geborgte Horn handele. Der Rat verurteilt den Kl. außerdem zur Zahlung einer Strafe von 20 Rtlr. Der Kl. appelliert gegen Eidesleistung und Strafe, der Fall wird vor dem Tribunal am 06.09. zunächst nicht angenommen, da man auf eine gütliche Einigung hofft. Am 23.09. erweitert der Kl. seine Beschwerde, woraufhin das Tribunal am 27.09. ein Schreiben an den Rat erläßt, die Akten einzusenden. Am 28.09.1726 teilt der Kl. dem Tribunal mit, daß er sich mit dem Bekl. verglichen habe, woraufhin das Gericht am selben Tag die Akten schließt. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 12.12.1725; von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommene Appellation vom 15.12.1725; von Ratsherr J.J. Velthusen bestätigter Vergleich zwischen den Parteien vom 27.09.1726 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1725 2. Tribunal 1726 Kläger: (2) Hinrich Gustav Scheffel, ehemaliger mecklenburgischer Kanzleirat, jetzt zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Dr. Martin Scheffel (Kl. in 1. Instanz)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3140 |