  OAI-PMH
| Signatur: (1) 3500 Prozessgegenstand: Mandatum arrestatorium Auseinandersetzung um den Vorrang von Forderungen Alte Signatur: Wismar T 67 (W T 2 n. 67) Laufzeit: (1734-1745) 22.11.1745-14.12.1747 Fallbeschreibung: Der Bekl. wendet sich gegen den behaupteten Vorrang der Forderungen Schlaffs gegenüber dem Generalmajor Burchart Hartwig von Plessen, fordert Begründungen für diesen und beharrt auf der Auszahlung seiner Ansprüche aus den Einkünften des Amtes Neukloster. Er stellt dar, daß er seine Forderungen an den Bruder des Schuldners und Mitinhaber am Amt Neukloster, Graf Helmuth von Plessen, abgetreten hat, sobald von diesem die Schuld bezahlt worden ist. Lange bittet das Tribunal, Schlaff mit seiner Forderung an Graf H. v. Plessen zu verweisen. Am 07.12. beharrt der Kl. auf seinen Forderungen und bittet darum, den Grafen H. von Plessen zur Zahlung aufzufordern. Das Tribunal fordert den Bekl. am selben Tag zur Stellungnahme binnen 3 Wochen auf. Diese erfolgt am 15.01.1746, der Bekl. bekräftigt seine Darstellung und bittet um Lösung des Arrestes auf sein Geld beim Grafen von Plessen. Das Tribunal teilt dies dem Kl. am 17.01. mit und schließt die Beweisaufnahme. Am 24.01. erbitten beide Parteien ein Urteil in der Sache. Dieses ergeht am 02.04. und erkennt den Vorrang der Ansprüche des Kl.s gegenüber dem Bekl. an, stellt dem Bekl. aber weitere Beweisführung frei. Am 30.04. erbittet der Bekl. dafür Fristverlängerung und erhält diese am 03.05. Am 13.05. bittet der Kl. den Fall vor Trinitatis bindend zu entscheiden, da dann der Pfandbesitz der Plessens an Neukloster erlischt, und daher keine weiteren Beweise zuzulassen. Das Tribunal lehnt diese Bitte am 20.05. ab. Am 19.05. erbittet der Bekl. erneut Fristverlängerung und erhält diese am 21.05. Am 13.06. stellt der Kl. fest, daß der Bekl. die Frist hat verstreichen lassen, fordert seine Bezahlung und erreicht am 18.06. ein entsprechendes Mandat des Tribunals. Am 01.07. ergreift Dr. Gröning namens seines Mandanten gegen dieses Urteil restitutio in integrum und erbittet 3wöchige Fristverlängerung, die vom Tribunal am 08.07. gewährt wird. Am 09.07. gestattet das Tribunal dem Bekl. die Vorlage neuer Beweise und verurteilt Dr. Gröning zu Geldstrafe von 5 Rtlr wegen Fristversäumnis. Am 22.07. legt der Bekl. neue Beweise für seine Ansprüche vor, bittet um restitutio in integrum gegen das Urteil vom 20.05.1746 und Inkraftsetzung des Urteils vom 02.04.1746. Am 30.07. legt der Bekl. den Entwurf für ein Zeugenverhör der Gebrüder von Plessen vor und erbittet ein Subsidial an die Schweriner Justizkanzlei zur Zeugenvernehmung. Das Tribunal informiert den Kl. darüber und fordert zur Stellungnahme auf. Am 17.10. verwirft das Tribunal die Restitution des Bekl. wegen Unerheblichkeit. Am 27.11.1746 legt Helmuth von Plessen Beweise vor und bittet um deren Berücksichtigung. Eine Entscheidung des Tribunals erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Vergleich zwischen Helmuth Graf von Plessen, Bekl. und Johann Caspar Velthusen sowie Auszahlungsplan der Schulden vom 28.10.1745; Prozeßkostenaufstellung vom 07.12.1745; Verschreibung der Einkünfte des Generalmajors von Plessen aus dem Amt Neukloster an die Kaufleute Lange und Velthusen vom 25.06.1742; Prozeßvollmacht Langes für Dr. Gröning vom 31.01.1746; Auszug aus dem Vergleich zwischen Kammerherr Helmuth von Plessen und Major Burchard Hartwig von Plessen vom 04.06.1734; Auszug aus Teilungsrezeß zwischen den Gebrüdern von Plessen vom 29.07.1736; von Notar Barthold Rudolph Botjenter am 14.12.1747 bestätigter Teilungsrezeß zwischen den Gebrüdern von Plessen vom 29.07.1736; Zeugnis Johann Caspar Velthusens vom 14.12.1747 Instanzenzug: 1. Tribunal 1745-1746 2. Tribunal 1746-1747 Kläger: (2) Dr. Carl Daniel Schlaff, Bürgermeister zu Wismar und Prokurator am Tribunal Beklagter: Johann Jacob Lange, Kaufmann und Ratsherr aus Rostock Anwälte: Kl.: Dr. Carl Daniel Schlaff (A & P), seit 13.05.1746: Dr. Mathias Zylius (A & P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3500 |