  OAI-PMH
| Signatur: (1) 2958 Prozessgegenstand: Mandatum de impetrando Auseinandersetzung um Überlassung eines Hofes Alte Signatur: Wismar S 93 (W S 3 n. 93) Laufzeit: (1637-1647) 14.09.1683-03.07.1685 (20. Jh.) Fallbeschreibung: Kl. besitzen seit mehreren Generationen einen Hof auf Poel, der durch den 30jährigen Krieg verwüstet wurde und dessen Äcker und Wiesen seither vom Kaltenhof aus mitgenutzt werden. Da Kl. planen, den jetzt wüsten Hof wieder zu bewirtschaften, bitten sie das Tribunal, Bekl. anzuweisen, ihnen den Hof mit allen Rechten wieder einzuräumen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 15.09. auf, sich zu der Supplik zu äußern. Als dies bis zum 27.10. nicht geschehen ist, erneuern Kl. ihre Bitte, woraufhin das Tribunal dem Bekl. am 10.11. 4 Wochen Frist setzt, um Kl.n ihren Acker zurückzugeben oder sich zu äußern. Am 22.11.1683 teilt Bekl. mit, daß das Gehöft seit 50 Jahren wüst sei, der Acker seitdem vom Kaltenhof mit bewirtschaftet worden und der Anspruch der Kl. verjährt sei. Gegen die Verjährung wehren sich Kl. am 19.01.1684, verteidigen ihre Ansprüche, fordern einen vom Bekl. genutzten Kirchenstuhl und erbitten eine Kommission zur Untersuchung. Das Tribunal fordert Kl. am 11.02. zur Benennung eines Kommissars und Bekl. zur Antwort auf. Am 29.02. benennen Kl. Protonotar Franz Stypmann als Kommissar, das Tribunal erteilt den Auftrag am 08.03. Am 03.07. erbitten Kl. Aktenschluß und Entscheidung, da sich Bekl. immer noch nicht geäußert hat, das Tribunal stimmt am 01.09. zu. Am 16.10. protestiert Bekl. dagegen, der bisher im Schweriner Archiv erfolglos nach Beweisen suchen lassen hat. Daraufhin eröffnet das Tribunal am 25.10. die Beweisaufnahme erneut und gibt Bekl. 6 Wochen Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Am 03.12. erbitten Kl. erneut Aktenschluß, am 06.12. verspricht Bekl. Beibringung von Beweisen und erbittet 3wöchige Fristverlängerung, am 09.12.1684 gewährt Tribunal diese. Am 03.01.1685 erbitten Kl. erneut Urteil, am 09.01. legt Bekl. neue Beweise vor. Am 22.04. bitten Kl., den Urteilsspruch auszusetzen, da Bekl. das Amt Poel räumt und sie hoffen, sich mit der Gräfin Steinberg als neuer Pächterin zu einigen. Am 04.05. gesteht das Tribunal dies zu. Am 17.06. fordern Kl. Miete für den Kirchenstuhl, das Tribunal setzt Bekl. am 30.06.1685 eine 6wöchige Frist zur Beantwortung, ein Urteil in der Sache ist nicht überliefert. Prozessbeilagen: (7) Vergleich über Überlassung des Hofes an die Erben Lorenz Schultzes vom 21.01.1637; von Tribunalsboten Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 19.09.1683; Protokoll der von Notar Erich Schilling vorgenommenen Befragung der Zeuginnen Anna Brüning und Maria Behrenbrock vom 24.10.1683; Nachricht über Einsichtnahme in das Poeler Kirchenbuch vom 02.01.1684; Schreiben Baltzer Schultzes zu Greifswald an den Wismarer Schuster Baltzer Schultze vom 30.08.1670; Quittung der Kreditoren des Lorenz Schultze vom 08.02.1643; Entwurf für Zeugenbefragung Anna Brünings, Maria Behrenbrocks und Jochim Bernitts; Schreiben Johann Rekentrogs an Bekl. vom 22.03. und 04.12.1684; Auszug aus Schreiben des Bekl. an Dr. Anthon vom 14.10.1684; Schreiben Margarethe Severins, der Witwe Franz Schultzes an Herzog Adolf Friedrich von Mecklenburg vom 08.04.1647; Schreiben Adolf Friedrichs v. Mecklenburg an Jochim Gercken, Küchmeister zu Poel vom 09.04.1647; Tribunalsurteil vom 01.06.1685 in Sachen Hans Christoph Breckfelt zu Geverstorf vs. Fiskal im Herzogtum Bremen in puncto verschiedener Beschuldigungen; Kommissionspapiere Stypmanns 1684; maschinenschriftliche Zusammenfassung 20. Jh. Instanzenzug: 1. Tribunal 1683-1685 Kläger: (2) Kinder von Lorenz Schultze und deren Erben Beklagter: Christoph Junge, Amtmann auf Poel Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Friedrich Anthon (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2958 |