  OAI-PMH
| Signatur: (1) 3046 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar S 152 (W S 5 n. 152) Laufzeit: (1701-1705) 09.07.1705-19.05.1708 Fallbeschreibung: Kl. hat seinen Sohn am 10.04.1704 mit 2 Last 4 Scheffel Roggen nach Wismar geschickt, um diese zu verkaufen. Die Königliche Kammer will das Getreide zunächst für 73 Rtlr 24 s ankaufen, zahlt das Geld aber nicht aus, sondern rechnet es auf Schulden des Sohnes an. Kl. legt dar, daß sein Getreide nicht als Pfand für die Schulden seines Sohnes herangezogen werden kann und fordert die Bezahlung bei Androhung der Vollstreckung. Das Tribunal fordert den Bekl. am 11.07. auf, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Am 21.11. beschwert sich Kl., daß Bekl. dem bisher keine Folge geleistet habe und erbittet Hilfe. Das Tribunal fordert den Bekl. am 02.12.1705 erneut zur Stellungnahme auf und erhält diese am 05.01.1706, in der Bekl. die Vorwürfe zurückweist und vorgibt, mit der Eintreibung der Schulden des Sohnes die Interessen der Krone zu verfolgen. Das Tribunal läßt Kl. am 08.01. auf die Erwiderung des Bekl. antworten, der am 27.03. auf seiner Forderung besteht. Das Tribunal fordert am 31.03. Erwiderung des Bekl. Am 14.06. erbittet Kl. ein Urteil, da Bekl. nicht fristgemäß geantwortet hat, das Tribunal setzt dem Bekl. aber am 15.06. eine weitere 6wöchige Frist. Am 29.08. weist Bekl. alle Beschuldigungen zurück und beweist die Berechtigung seiner Pfändung. Das Tribunal legt Kl. am 01.09. den Schriftsatz zur Kenntnisnahme vor und schließt die Akten. Ungeachtet dessen antwortet Kl. am 05.11.1706. Am 17.10.1707 erbittet Kl. die Ausgabe der Akten an die Referenten. Dies geschieht und am 23.01.1708 wird Kl. zu einem Eid verpflichtet, daß das Korn ihm und nicht seinem Sohn gehört hat. Am 22.02.1708 legt Bekl. gegen das Urteil restitutio in integrum ein und erbittet Fristverlängerung, die ihm am 25.02. gewährt wird. Am 18.04. legt Bekl. seinen Schriftsatz vor mit seinen Rechnungen für die Jahre 1701-1703 und fordert die Einsetzung einer Kommission zur Prüfung dieser Rechnungen. Das Tribunal verlangt am 03.05.1708 eine Stellungnahme des Kl.s dazu, weiteres erhellt jedoch nicht. Prozessbeilagen: (7) Bescheinigung des Hans Albrecht und Hermann Otto von Plüskow über die Verpachtung ihrer Güter Belitz und Boldenstorf an Kl. vom 16.06.1705; von Tribunalspedell Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 02.09.1705 und 12.04.1706; Verpflichtung Johann Friedrich Speckins gegenüber Bekl. vom 22.06.1703; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gröning vom 14.04.1706 und des Bekl. für Dr. Köckert vom 31.01.1706; Rechnungen über Erträge von Poel und Pachtzahlungen 1701-1703 Instanzenzug: 1. Tribunal 1705-1708 2. Tribunal 1708 Kläger: (2) Michael Speckien, Verwalter zu Belitz und Boldenstorf Beklagter: Johann von Steeb, Oberkommissar und Landrentmeister Anwälte: Kl.: Salomon Winne (A), Dr. Christoph Gröning (P), ab 27.03.1706: N N Zander (A) Bekl.: Johann Jacob Lauterbrunn (A), Dr. Joachim Köckert (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3046 |