  OAI-PMH
| Signatur: (1) 3213 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um beschlagnahmtes Getreide Alte Signatur: Wismar S 289 (W S 8 n. 289) Laufzeit: (1740) 30.05.1740-01.06.1740 Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. um Fristverkürzung zum Einbringen des Schriftsatzes vom 30.05. setzt das Tribunal dem Kl. am 31.05. eine achttägige Frist und droht an, die Appellation ansonsten für verfallen zu erklären. Der Kl. versäumt es, seinen Schriftsatz vorzulegen, das Rechtsmittel verfällt somit. Bei dem Streit geht es um 12 Last Roggen, die der Bekl. beim Kl. eingelagert hatte und die er ihm verkaufen wollte, für die er aber eine Sicherheit gefordert hatte. Da der Kl. ihm diese Sicherheit nicht geben kann und bereits bei ihm verschuldet ist, fordert der Bekl. den Roggen zurück, um ihn andersweitig zu verkaufen. Der Kl. verweigert aber die Auslieferung, weshalb der Bekl. vor dem Ratsgericht klagt, das den Kl. dazu verurteilt, dem Bekl. das Korn binnen 3 Tagen auszuliefern. Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Kl.s an den Rat vom 27.05.1740; Ratsgerichtsurteile vom 25. und 27.05.1740; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 27.05.1740; Bestätigung Segnitz für gelagertes Korn des Bekl. (o.D.); Schreiben des Kl.s an Bekl. vom 24.05.1740 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1740 2. Tribunal 1740 Kläger: (2) Ernst Johann Segnitz, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Landrat Helmuth Friedrich von Oertzen (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Bekl.: Dr. Johann Hinrich Lüers (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3213 |