  OAI-PMH
| Signatur: (1) 2699 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Aufteilung eines Erbes Alte Signatur: Wismar R 28 (W R 1 n. 28) Laufzeit: (1632-1680) 22.02.1681-09.03.1687 Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 22.02., die Appellation als "frivol" zurückzuweisen und Bitte vom selben Tag, den Kl.n die Frist zur Beschwerde gegen ein Ratsgerichtsurteil zu verkürzen, setzt das Tribunal Kl.n am 05.03. eine zehntägige Frist. Am 15.03. legen diese ihren Schriftsatz vor. Während des Krieges (1676-1680) hat Anna Köper, die Witwe Heinrich Rantzes und Schwiegermutter des Bekl., eine Kiste mit Wertsachen nach Lübeck bringen lassen, um deren Besitz nach ihrem Tod ein Streit zwischen den Parteien entstanden ist. Von dem 1679 ergangenen Ratsgerichtsurteil appellierte Bekl. an den Ersatz für das Tribunal, das Glückstädter Hofgericht, von diesem an das Tribunal nach dessen Wiedereinrichtung. Anna Köper war gestorben, ohne ihren Nachlaß testamentarisch geregelt zu haben, weshalb um die Aufteilung des Erbes zwischen ihren Kindern aus ihrer 1. und 2. Ehe ein Streit ausbricht. Bekl. erhebt alleinigen Anspruch auf das väterliche und auf Teile des mütterlichen Erbes, das sich jedoch die Kl. anmaßen. Als Druckmittel auf die Kl. behalten Bekl. die strittige Kiste, werden vom Ratsgericht aber mehrfach und bei Strafandrohung zu deren Herausgabe und Versiegelung aufgefordert und appellieren gegen diese Ratsgerichtsurteile zunächst nach Glückstadt, ab 1681 an das Tribunal. Das Tribunal fordert am 26.04. die Akten der Vorinstanz vom Rat an und verbietet beiden Seiten auf deren gesonderte, undatierte Anträge hin am 28.04., Zinsen von Obligationen der Verstorbenen einzufordern und für sich zu behalten. Am 06.06. fordert Bekl. von Kl.n die Vorlage eines Erbinventars, am 04.07. bitten Parteien um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 07.07. auf den 09.07. ansetzt. Nach Prüfung der Akten der Vorinstanz macht Bekl. am 12.07. geltend, diese seien unvollständig, woraufhin Bekl. am 13.09. und 18.10., Kl. am 30.09. Argumente vorlegen, ob die Vollständigkeit dieser Akten nötig und möglich sei. Am 24.10. erlegt das Tribunal den Kl.n auf, ein Inventar über das Erbe der Mutter, dem Bekl. ein Inventar über den Inhalt der strittigen Kiste anzulegen. Am 19.11. bitten Kl. darum, Bekl. anzuweisen, den Inhalt der Kiste zu verzeichnen und zu beeiden, das Tribunal weist Bekl. am 22.11. entsprechend an. Am 19.12. wehrt sich Bekl dagegen und bittet, es beim Buchstaben des Urteils zu belassen. Das Tribunal folgt diesem Antrag am 21.12.1681. Am 27.01.1682 ergreifen die Kl. dagegen restitutio in integrum, welche das Tribunal am 01.02. ablehnt. Am 18.02. bittet Bekl. um zügige Durchsetzung des Urteils vom 24.10.1682, das Tribunal weist Kl. am 20.02. entsprechend an und fordert sie am 08.04. nach Bitte des Bekl. vom 06.04. auf, die Pfänder in der Tribunalskanzlei zu deponieren. Am 11.04. bitten Kl., mit der Deponierung und dem Verkauf der Pfänder solange zu warten, bis ein vollständiges Verzeichnis vorliege. Das Tribunal fordert Bekl. am 15.04. zur Erwiderung auf, der am 21.04 seine Bitte vom 06.04. wiederholt. Daraufhin wiederholt das Tribunal am 05.05. sein Mandat an Kl., die sich am 16.05. dagegen wehren. Das Tribunal fordert sie am 26.05., die Pfänder bis zum 30.05. im Tribunal abzuliefern. Am 12.06.1682 reichen Kl. die geforderten Inventare ein, Bekl. zweifelt sie aber am 06.07. an, da sie ein Jahr nach dem Tod der Erblasserin und ohne Zeugen aufgenommen worden sind. Am 31.08. gestehen Kl., daß das Inventar nicht vollständig ist und liefern zahlreiche Details nach, beharren aber auf ihrer Forderung nach einem Inventar der Kiste. Der am 07.09. zur Erklärung aufgeforderte Bekl. fordert am 23.10. eine beeidete Unterscheidung, was in dem Inventar zur Erbschaft gehöre und was Pfänder fremder Leute seien. Am 18.11. bittet Kl. Scheffel für sich um Entbindung von dem Eid, am 30.11.1682 bitten Kl., Bekl. die beleidigende Schreibweise zu verbieten. Am 22.01.1683 weist das Tribunal die Kl. an, die Vollständigkeit der Inventare zu beschwören und alle Bücher über das Erbe dem Tribunal vorzulegen. Der Bekl. wird aufgefordert, die Kiste ins Tribunal zu liefern, sie dort öffnen und inventarisieren zu lassen. Am 23.04. übergeben Kl. die Erbschaftsbücher, bitten aber, dies nicht zu eröffnen, bevor Bekl. nicht seine Belege für die Erbschaft eingereicht habe. Am 24.04. legt Bekl. Aufstellung über die Erbstücke aus väterlichem und mütterlichem Erbe vor. 28.04. statten Kl. ihren Eid ab, Bekl. wird aufgefordert, die Kiste am 30.04. ins Tribunal zu bringen. Dort wird sie von Sekretär Franz Stypmann inventarisiert, die Erbschaftsbücher werden zwei Tage später ausgewertet. Am 08.05. bittet Bekl. um Auslieferung der Beweisstücke der Kl. zur Durchsicht und Prüfung und erhält sie am 11.05. Am 09.07. liefern Kl. eine Aufstellung über Einnahmen aus dem Erbe zwischen 1679 und 1681, woraufhin ein Streit um die Zulässigkeit dieser Einnahmen und ihre Vollständigkeit entbrennt, in dem Bekl. am 28.08. und 21.12.1683, Kl. am 12.10.1683 Stellung beziehen. Am 28.01.1684 fordert das Tribunal weitere Beweise von den Parteien für einzelne Schulden, am 07.03. erbittet Bekl. einen gütlichen Vergleich, den das Tribunal auf den 22.04. ansetzt. Am 08.03. ergreifen die Kl. gegen einen Teil des Urteils vom 28.01.1684 wegen Verbleib der "Heydmannschen Bücher" restitutio in integrum, deren Prüfung das Tribunal am 10.03. verspricht. Krankheitsbedingt muß Bekl. am 19.04. den Gütetermin auf unbestimmte Zeit verschieben, am 30.08. erbittet er einen neuen Termin und erhält diesen auf den 07.10. Auch dieser Termin findet nicht statt, am 31.10. erbittet Bekl. stattdessen ein Reskript an den Rat, den 1678 errichteten, aber kassierten Vergleich vorzulegen und erhält dieses am selben Tag. Am 13.12. bittet Bekl., die Kl. aufzufordern, die Rechnungen über Rantzes Vermögen in den letzten 5 Jahren vor seinem Tod vorzulegen. Das Tribunal folgt dem Antrag nicht und lehnt auch die vom Bekl. in einem Punkt geforderte restitutio in integrum am 19.01.1685 ab. Gleichzeitig fordert es die Vorlage weiterer Beweise von Kl.n. Am 26.02. erbittet Bekl., Kl. alle persönlich beschwören zu lassen, daß sie keine weiteren Papiere zum Erbe Rantzes und seiner Ehefrau besitzen. Am 28.03. gestehen Kl. den Eid zu, fordern gleichzeitig aber Eid des Bekl. über das Erbe seines Schwiegervaters, zudem bieten sie an, eine Obligation über 360 Rtlr in der Tribunalskanzlei zu deponieren für alle Forderungen des Bekl. Das Tribunal fordert Bekl. am 03.04. zur Stellungnahme, der am 27.04. in die Eidesleistung einwilligt. Am 04.05. fordert das Tribunal den Bekl., Dorothea und Ilsabe am 09.05. zur Eidesleistung am 08.05. auf, die wegen Krankheit Dorotheas auf den 09.05. in ihrem Haus verschoben werden muß. Am 16.05. bittet Bekl. um Strafmandat an Kl., die bereits mehrfach geforderten und zugesagten 100 Rtlr in der Tribunalskanzlei einzuzahlen und erhält das erbetene Mandat am 18.05. Am 19.05. bittet Bekl., Martin Scheffel zum Eid anzuweisen und bietet selbst weitere Beweise für seine Forderungen an. Am 29.05. liefern Kl. Geld im Tribunal ein, am 06.07. fordert es die restlichen Kl. zur Eidesleistung auf. Am 30.05. erbittet Bekl. einen Vorbescheid zur gütlichen Einigung, den das Tribunal am 02.06. auf den 16.06. ansetzt. Kl. bitten am 13.06., Bekl. zur vorherigen Beweislegung anzuweisen Am 20.06. bittet Bekl. erneut um Ansetzung eines Vorbescheides, um Prozeß zu beschleunigen. Das Tribunal weist Bekl. am 30.06. zur Vorlage seiner Beweise und Martin Scheffel zur Eidesleistung an, am 09.07. legt Bekl. Beweise zum Umfang des väterlichen Erbes vor. Am 18.07. bittet Martin Scheffel, Bekl. einen Calumnieneid schwören zu lassen und erbietet sich dann zu einem eigenen Eid, keine weiteren Papiere über das Erbe Hinrich Rantzes zu besitzen. Das Tribunal lehnt dies am 21.07. ab, am 23.07. erbittet Bekl. vom Tribunal ein Mandat an Kl. zur Herausgabe von Pfändern und erhält dieses am 24.07. Am 20.08. bittet Bekl. um Termin für Eidesleistung, den das Tribunal am 27.08. auf den 01.09. ansetzt. Am 17.09. bitten Kl., ihnen das Erbe ihres Vaters, Heitmann, das Anna Köper in die Ehe mit Rantze eingebracht hat, zu lassen und den Bekl. zur Auslieferung zu veranlassen. Bekl. weist diese Forderungen am 21.11.1685 zurück, da es für ihre Höhe keine Beweise gibt. Über diese Ansprüche wird bis zum Sommer 1686 gestritten, Kl. bekräftigen ihre Forderungen am 28.01. und 05.06.1686, Bekl. lehnt sie am 12.03. ab. Am 24.01.1687 lädt das Tribunal die Parteien auf den 15.02. erneut zu einem gütlichen Vergleich ein, verschiebt diesen aber auf Antrag der Bekl. vom 14.02. wegen Tod des Registrators Scheffel auf den 09.03.1687. Zu diesem Termin vergleichen sich die Parteien darauf, daß Bekl. alles das behalten, was Heinrich Rantze ihnen persönlich vererbt hat. Aus seinen Gütern und Obligationen sollen zwei gleiche Teile gebildet und unter die Parteien verteilt werden. (6) 1. Ratsgericht 1677-1679 2. Dänisches Hofgericht zu Glückstadt 1679-1681 3. Tribunal 1681-1682 4. Tribunal 1682-1687" Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schacht aufgenommene Appellation vom 07.03.1679; Appellation Scheffels an das Glückstädter Hofgericht (o.D.); Ratsgerichtsurteile vom 17.04., 14.12.1678, 01.02., 10.02., 22.02., 26.02., 08.03., 19.03., 02.04., 06.09., 17.09., 22.09., 24.09., 01.10., 13.10., 29.11., 08.12.1679; von Notar Jacob Paries aufgenommene Appellation vom 23.09.1679; Schreiben der Kl. an den Wismarer Rat vom 04.11.1679; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 05.05.1681; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Gerdes vom 19.12.1681; Protokoll der von Notar Heino Meier am 17. und 19.01.1682 durchgeführten Zeugenbefragung der Engel Bonhöfer und Margarethe Pölchaw; Bestätigung der Gebrüder Daniel und Claus Köper vom 14.02.1682; von Notar Jacob Paries aufgenommenes Inventar des Hauses in der Böttcherstraße vom 15.-16.09.1680; von Notar Jacob Paries aufgenommenes Inventar zweier Schubladen vom 04.10.1680; Stadtbuchschriften von 200 Rtlr im Haus in der Altwismarstraße und 150 Rtlr im Haus an der Frischen Grube von 1679; Aufstellung über das bei Bekl. befindliche Erbe; Inventar der Kiste vom 30.04.1683; Protokoll über die Eröffnung der Erbschaftsbücher vom 02.05.1683; Protokoll des Kl.s Scheffel über den Inhalt der Kiste nach Aussage Anna Köpers vom 03.09.1679; Aufstellung über Einnahmen der Kl. aus dem Erbe 1679-1681; Ratsgerichtsurteil vom 27.07.1632; Quittungen Claus Koppes, Martin Scheffels und Jochim Baumans über erhaltenen Brautschatz vom 21.07.1640, 04.07.1644 und 01.11.1646; erneute Aufstellung der bei Bekl. befindlichen Erbpapiere Rantzes und dessen Ehefrau vom 26.02.1685; Protokoll über die Eidesleistung vom 09.05.1685; Aufstellung des Bekl., was aus dem väterlichen Erbe seiner Ehefrau allein zusteht vom 09.07.1685; Testament Heinrich Rantzes vom 13.11.1660; Vertrag über den Verkauf der Badestube an Rantze vom 18.05.1653; Kaufvertrag über ein Eckhaus in der Böttcherstraße vom 13.01.1657; Quittung der Inspektoren des Schwarzen Klosters über empfangene Bezahlung für ein Haus in der Böttcherstraße vom 17.07.1662; Kaufvertrag über ein Eckhaus in der Bademutterstraße von Pfingsten 1658; Obligation der Gebrüder Grönewoldt über 200 Mk. lüb. für Anna Köper vom 14.06.1662; Aufstellung über Vermögen Anna Köpers beim Tode ihres Mannes; Obligation Heinrich Schackes auf Steinhagen über 1100 fl. von Antoni 1657; Abtretung dieser Obligation durch Anna Köper an Bekl. vom 08.12.1668; Abrechnung über Vormundschaftsgelder für die Kinder David Gronows von 1658; Malzrechnung 1657-1660; Aufstellung über Schulden von Claus Köppe und Jochim Baumann bei H. Rantze; Quittung Anna Köpers vom 25.07.1660; Aufstellung über vorhandenen Roggen beim Tode Rantzes; Auszug aus den Gravamina von Koppe und Cons. vs. Anna Köper (o.D.); Angaben Anna Köpers zum Wert des Erbes ihres 1. Ehemannes (o.D.); 3 Auszüge aus Restitutionsgesuch Anna Köpers (o.D.); "Auszug aus Thomas Heitmans gebundenen Buche" 1657; Auszug aus Heinrich Rantzes Kladde 1650-1660; Quittung Heinrich Rantzes für Frau Kellermann wegen derer Pfänder (o.D.); Auszug aus Wismarer Statuten, Art. 21, 23 (o.D.); Aufstellung über das Erbe Heitmanns (o.D.); Tribunalsprotokoll über Rückgabe eines Pfandes an die Frau des Reichsmarschalls Gabriel Oxenstierna vom 05.05.1661; Schreiben der Witwe Kellermann an Bekl. (o.D.); Protokoll des Vergleichs vom 09.03.1687; Project, wie man appellatischer Seiten dem Process abzuhelffen, und mit Appellanten sich zu vereinigen vermeinet; Schriftl. Erklärung der Appellatin auf gegenseitig producirten Vergleich de anno 1665" Kläger: (2) Martin Scheffel, Brauer zu Wismar für seine Ehefrau Anne Heitmann, Dorothea Heitmann, Witwe von Klaus Köppe und Ilsabe Heitmann als Witwe Jochim Baumanns, Kinder 1. Ehe der Anna Köper, Witwe von Heinrich Rantze (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Martin Scheffel, Registrator am Tribunal, namens seiner Ehefrau Sophia Rantze als Tochter der 2. Ehe Anna Köpers, seit 1687 Witwe und Kinder des Registrators Scheffel (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P), seit 1686: Dr. Johann Oldenburg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2699 |