  OAI-PMH
| Signatur: (1) 2938 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Beleidigung Alte Signatur: Wismar S 67 (W S 3 n. 67) Laufzeit: (1660-1671) 13.02.1671-17.03.1671 Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. vom 13.02. wird der Kl. am 17.02. aufgefordert, seine Appellation binnen 14 Tagen einzubringen und tut dies am 06.02. Die Parteien sind wegen Äußerungen des Kl.s im Bürgerausschuß miteinander in Streit geraten, durch die sich Bekl. beleidigt fühlen. Diese bringen ihre Klage vor dem Rat vor, die Einzelheiten werden dem Kl. jedoch nicht mitgeteilt, so daß er nicht darauf antworten kann, eine entsprechende Supplik des Kl.s an den Rat wird abgelehnt. Er bittet das Tribunal darum, den Rat zu einem ordentlichen Prozeß zu veranlassen. Das Tribunal eröffnet keinen Appellationsprozeß, sondern sendet am 14.03.1671 ein Reskript an den Rat, "denen angezogenen Beschwerden von selbsten abzuhelfen". Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 16.01. und 06.02.1671; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 21.01.1671; Auszug aus einem Ratsgerichtsurteil vom 28.05.1660 in Sachen Johann Tancke vs. Sigismund Göhler, Lizentinspektor; "Catalogus Causarum Judicialium et extrajudicialium in foro senatorio Wismariensi ventilatorum firmandae observantiae sustinendorum ab Actore onerum litis inserviens; Tribunalsurteil in Sachen Johann Tancke vs. Sigismund Göhler vom 18.09.1660 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1670-1671 2. Tribunal 1671 Kläger: (2) Martin Scheffel, Brauer, Deputierter zu den Stadtgebäuden und Mitglied des Bürgerausschusses (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Marcus Burmeister, Jochim Lehmann und Gabinus Cothe als Deputierte zur Inspektion der Wismarer Wasserleitung (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2938 |