  OAI-PMH
| Signatur: (1) 3323 Prozessgegenstand: Mandatum indemnisationis Auseinandersetzung um Schadensersatz Alte Signatur: Wismar S 352 (W S n. 352) Laufzeit: (1753-1758) 15.06.1758-06.07.1759 Fallbeschreibung: Nach dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Pachtvertrag hat sich der Bekl. zum Schadensersatz für alle Kriegsschäden des Kl.s verpflichtet. Als dieser jedoch 109 Rtlr für die Einquartierung preußischer Truppen fordert, vertröstet der Bekl. ihn auf die Bezahlung, bis er selbst seinen Schadensersatz erhalten hat. Da dies vertragswidrig ist, besteht der Kl. darauf, das Geld von seiner Pachtzahlung abziehen zu dürfen und wendet sich zur Bestätigung dessen an das Tribunal, das er darum bittet, den Bekl. zur Bezahlung binnen 3 Wochen anzuweisen. Am 20.06. weist das Tribunal den Bekl. an, den Kl. "klaglos zu stellen" und setzt, für den Fall, daß dies nicht geschieht, den 01.09. als Schlichtungstermin fest. Am 12.08. weist der Bekl. mit Verweis auf die besonderen Kriegsumstände die Forderungen des Kl.s zurück, bittet um Begutachtung durch Beauftragte der Krone und Aufhebung des Vorbescheides. Das Tribunal fordert den Kl. am 16.08. zur Antwort auf und sagt den Vergleichstermin ab. Der Kl. besteht am 23.09. auf seinen Forderungen und bittet um Auszahlung des Geldes. Das Tribunal fordert den Bekl. am 25.09. zur Stellungnahme auf und mahnt ihn am 31.10. nach Aufforderung des Kl.s vom 30.10. erneut dazu. Am 21.11. besteht der Bekl. erneut auf Einsetzung einer Kommission zur Schadensregulierung. Am 22.11.1758 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme und teilt die Akten an die Referenten aus. Am 01.05.1759 reduziert das Tribunal die Forderungen auf 48 Rtlr und ermächtigt den Kl., diese Summe von seiner nächsten Pachtzahlung abzuziehen. Am 09.06. kündigt der Kl. an, dagegen restitutio in integrum ergreifen zu wollen und erbittet Verlängerung der Frist. Am 03.07. erbittet der Kl. weitere Fristverlängerung, da er mit dem Bekl. in Vergleichsverhandlungen steht, deren Ausgang aber noch offen ist. Das Tribunal gewährt die Frist am 05.07.1759, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) von Notar A. W. Rüdemann bestätigter Auszug aus dem Pachtvertrag zwischen den Parteien vom 01.12.1753; Quittung des Fähnrichs G.W. v. Lettow vom Gräflich Franckensteinschen Dragonerregiment vom 04.02.1758; Aufstellung Sagers über an Lettow gelieferte Nahrungsmittel vom 01.-04.02.1758; von Notar J.C. Lehmann bestätigter Auszug aus dem Arrhende-Vertrag zwischen Hennings und dem kgl. Domanio vom 06.06.1755; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Hertzberg vom 11.08.1758 Instanzenzug: 1. Tribunal 1758-1759 2. Tribunal 1759 Kläger: (2) Carl Sager, Pächter zu Oertzenhof auf Poel Beklagter: Johann Valentin Gustav Hennings, Amtmann auf Poel Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3323 |