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| Signatur: (1) 3071 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Teilung eines Erbes Alte Signatur: Wismar S 170 (W S 6 n. 170) Laufzeit: (1711) 17.10.1711-18.02.1712 Fallbeschreibung: Nachdem Bekl. am 17.10. um Verkürzung der Appellationsfrist gebeten und diese am 19.10. in einem Mandat an Kl. auf 14 Tage erhalten haben, bittet Kl. am 02.11. um Verlängerung der Frist um 14 Tage, da er den Rat eines auswärtigen Rechtsgelehrten suchen will und erhält diese am 04.11. Am 16.11. trägt er seine Beschwerden vor Seine Mutter hat ein Testament errichtet, in dem sie Kl. mit seinen 4 Söhnen und seinen Neffen, dem Mündel der Bekl., zu Erben einsetzt. Der Neffe soll 400 Rtlr erhalten, der Rest an Kl. und dessen Söhne gehen, ein Erbinventar soll ausdrücklich nicht erstellt werden. Bekl. versuchen, dieses Testament durch den Rat annullieren zu lassen, da sie ihr Mündel benachteiligt sehen. Kl. versucht hingegen die Vormundschaftsvollmacht der Bekl. in dieser Frage in Zweifel zu ziehen, wird aber vom Rat abgewiesen und appelliert an das Tribunal. Er wehrt sich dagegen, gegen den ausdrücklichen Willen seiner Mutter ein Inventar erstellen und ihre Habe an einen anderen Ort bringen zu müssen trotz klarer testamentarischer Regelungen und erbittet die Aufhebung des Ratsgerichtsurteils durch das Tribunal. Dieses schlägt sein Gesuch am 16.02.1712 ab. Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Testament der Catharina Gercke (o.D.); Ratsgerichtsurteile vom 17.08. und 04.09.1711; von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellation vom 18.09.1711 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1711 2. Tribunal 1711-1712 Kläger: (2) Jochim Christoph Stieff, Brauer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Johann Melchior Spohn und Christoph Voigt, als Vormünder des Christoph Friedrich Stieff (Kl. in 1. Instanz)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3071 |