  OAI-PMH
| Signatur: (1) 3436 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Beleidigung Alte Signatur: Wismar T 13 (W T 1 n. 13) Laufzeit: (1664) 28.03.1664-23.12.1665 Fallbeschreibung: Der Kl. appelliert gegen ein Ratsgerichtsurteil, in dem ihm eine Vorladung an den Bekl. wegen Beleidigung ausgeschlagen wird, da der Rat die Hoffnung hegt, daß die Parteien durch eine aus den Bürgermeistern Scheffel und Schabbel bestehende Kommission miteinander verglichen werden können. Da dieser Vergleich nicht gelingt, bittet der Kl., den Bekl. vor das Ratsgericht zu laden und ihn für seine Beleidigungen zur Verantwortung zu ziehen. Als der Rat dies ablehnt, appelliert der Kl. an das Tribunal, das den Rat am 29.03. zur Vorlage der Akten der Vorinstanz auffordert. Am 04.06. erbittet der Kl. Eröffnung der Ratsgerichtsakten und erreicht diese am 14.06., wobei die Akten vom Kl. als unvollständig kritisiert werden. Am 21.06. reicht der Kl. das Kommissionsprotokoll nach, am 04.07. wird der Bekl. zur Stellungnahme aufgefordert, die am 24.10. eingeht und in der der Bekl. alle Vorwürfe zurück- und darauf hinweist, daß alle Probleme mit dem Vergleich erledigt seien. Das Tribunal fordert den Kl. am 24.10.1664 zur Beantwortung auf, am 17.01.1665 bittet dieser um Fristverlängerung wegen Tod seines Anwalts und erhält diese am 01.02. Am 21.03. bittet der Kl. um Vorlage eines ordentlichen Protokolls der Vergleichsverhandlungen des Rates und erreicht am 12.04.ein entsprechendes Schreiben des Tribunals an den Rat mit entsprechender Aufforderung. Am 24.04. begründet der Kl. seine Forderungen gegenüber dem Rat erneut, das Tribunal fordert den Bekl. am 25.04. zur Antwort binnen 6 Wochen auf. Am 12.05. teilt der Rat mit, daß kein anderes Protokoll von dem fraglichen Vergleich vorhanden sei, der Bekl. zieht sich am 11.07. auf diesen Vergleich zurück. Der Kl. bittet am 11.07. und 24.08. darum, die Bürgermeister Scheffel und Schabbel sowie den Stadtsekretär Schlaff unter Eid zu verhören. Das Tribunal setzt am 07.10. die Assessoren Schlüter und Klinckow als Kommissare ein. Am 20.11. bittet der Rat, allein den Stadtsekretär zu befragen, das Tribunal erbittet am 28.11. die Stellungnahme des Kl.s dazu. Am 11.12. bittet dieser, auch die beiden Bürgermeister zu befragen. Das Tribunal urteilt am 22.12.1665, zunächst den Sekretär zu verhören, über alles andere später zu entscheiden. Weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 09.02.1664; Ratsgerichtsurteil vom 08.02.1664; Schreiben des Kl.s an Bürgermeister Anton Scheffel und dessen Antwort vom 23.01.1664; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 01.04.1664; Kommissionsprotokoll des Ratsgerichts vom 23.01.1664; Vergleich des Ratsgerichts vom 23.01.1664; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Petersen vom 22.10.1664 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1664 2. Tribunal 1664-1665 Kläger: (2) Johann Tancke, Weinschenk zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Martin Röseler (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P), seit 21.03.1665: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Ambrosius Petersen (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3436 |