-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  20.: 1. Kläger T

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 20. 1. Kläger T


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3438
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um verbotene Übernahme eines Mandates und Urteil wegen Beleidigung
Alte Signatur: Wismar T 15 (W T 1 n. 15)
Laufzeit: (1581-1666) 21.08.1666-08.07.1668
Fallbeschreibung: Thurmann hat Giese vor dem Obergericht des Rates in einem Injurienprozeß gegen den Stadtfiskal anwaltlich vertreten. Da der Rat den Schriftsatz Thurmanns als "schmehhaft" ansieht, verbietet er dem Kl., zukünftig als Advokat vor dem Ratsgericht aufzutreten und weist verschiedene Schriftsätze, die er vorlegt, zurück. Dagegen appelliert Thurmann vor dem Tribunal, unter dessen Jurisdiktion er steht, und bittet, den Rat anzuweisen, ihn zumindest für die Dauer des Tribunalsprozesses seine Parteien vor dem Ratsgericht wie gewohnt vertreten zu lassen. Das Tribunal erläßt am 27.08. ein entsprechendes Mandat an den Rat. Dieser schildert den Fall am 21.09. aus seiner Sicht und verteidigt seine Entscheidung, Giese zu 4wöchiger Gefängnishaft zu verurteilen und Thurmann das Mandat vor dem Ratsgericht zu entziehen, da dieser den Stadtfiskal beleidigt habe. Die Bekl. bitten darum, ihr Urteil zu bestätigen, um die Autorität des Rates nicht zu untergraben. Am 08.10. legen die Kl. ihren Appellationsschriftsatz vor und erbitten die förmliche Eröffnung des Prozesses. Am 26.10. fordert das Tribunal den Rat zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf und erhält diese am 11.12.1666. Am 05.02.1667 eröffnet das Tribunal den förmlichen Appellationsprozeß, am 22.04.1667 zeigen die Bekl. an, daß die Kl. mit einer Fristverletzung einen Formfehler begangen haben und die Appellation daher nicht weiter verfolgt werden dürfe. Das Tribunal fordert die Kl. am selben Tag zur Stellungnahme auf, diese weisen die Vorwürfe am 08.07. zurück. Am 16.09. bitten die Bekl. unter Hinweis auf ihre Privilegien erneut darum, die Appellation der Kl. zurückzuweisen. Das Tribunal fordert die Kl. am 16.09. zur Stellungnahme auf und erhält diese am 14.10., in der die Kl. auf Eröffnung der Prozesse drängen, Thurmann sich aber weigert, den vom Ratsgericht geforderten Appellationseid zu leisten, da er unter der Jurisdiktion des Tribunals steht. Am 23.10.1667 weist das Tribunal Thurmann zur Eidesleistung vor dem Ratsgericht an. Am 31.01. setzt das Tribunal die Eröffnung der Vorinstanzakten auf den 23.02. an, am 06.07.1668 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts, weist dieses jedoch an, Thurmann wieder als Anwalt zuzulassen.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 04. und 21.07., 13.08.1666, 25.06. und 03.08.1667; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 11.07.1666; Ratsgerichtsprotokoll vom 28.06.1666; Schreiben der Kl. an den Rat vom 22.06.1667; Vollmacht der Kl. für Jochim Levenau vom 06.09.1667; Auszug aus dem Wismarer Appellationsrezeß von 1581
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1666 2. Tribunal 1666-1668
Kläger: (2) Lic. Johannes Thurmann, Fiskal am Tribunal und David Giese (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Lic. Johannes Thurmann (A & P) Bekl.: Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Ambrosius Petersen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3438