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| Signatur: (1) 3803 Prozessgegenstand: Decretum de alienando Auseinandersetzung um Verkauf des Gutes Rüggow Alte Signatur: Wismar W 162 (W W 4 n. 162) Laufzeit: (1740) 04.05.1743-15.05.1743 Fallbeschreibung: Der Kl. hat die Güter Rohlstorf, Hornstorf und Rüggow von seiner verstorbenen Frau angeheiratet. Er hat in den vergangenen Jahren in den Umbau des Gutshauses Rohlstorf investiert, muß jetzt aber den bisherigen Pächter Holst auszahlen, der ein anderes Gut übernimmt. Um dieses Geld aufzubringen, will er Rüggow verkaufen. Da Rüggow in der Herrschaft Wismar liegt, erbittet der Kl. vom Tribunal den Konsens zum Verkauf. Am 10.05. lehnt das Tribunal die Zustimmung zum Verkauf als unnötig ab. Am 13.05. erklärt der Kl. sein Anliegen genauer und erneuert es. Das Tribunal bestätigt am 14.05.1743 seine Ablehnung des Antrags. Prozessbeilagen: (7) von Friedrich August, König von Polen und Kurfürst von Sachsen bestätigte Ernennung des Grafen Friedemann von Werthern zum Vormund für die Kinder des Kl.s, Johanna, Beate, Eloenora Renate, Christiane Charlotte, Gottlob Georg, Christiane Auguste und Christian Carl von Werthern vom 30.12.1740 Instanzenzug: 1. Tribunal 1743 Kläger: (2) Baron Adolph Georg von Werthern zu Wieche in Kursachsen Anwälte: Kl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3803 |