  OAI-PMH
| Signatur: (1) 3840 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um den Verkauf von Getreide Alte Signatur: Wismar W 191 (W W 4 n. 191) Laufzeit: (1747-1751) 26.11.1751-24.01.1753 (1753) Fallbeschreibung: Die Kl. hatten an den Wismarer Makler Mählcke im August 4 bzw. 1,5 Last Roggen für 38 Rtlr / Last verkauft. Das Getreide sollte binnen 4 Wochen abgeholt, der Preis bezahlt werden. Da dies nicht geschehen ist, haben die Kl. Mählcke mitgeteilt, daß sie sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen. Nach dem Termin bietet der Bekl. den Kl.n Geld an und will das Getreide, das für ihn bestimmt war, kaufen. Da die Preise aber mittlerweile beträchtlich gestiegen sind, verlangen die Kl. die aktuellen Preise, die der Bekl. nicht bezahlen will, sondern die Kl. vor dem Ratsgericht verklagt. Dieses fordert die Kl. bei Strafe der Vollstreckung auf, das Getreide binnen 3 Tagen an den Bekl. zu liefern. Dagegen querulieren die Kl. an das Tribunal und argumentieren, die Laufzeit des Vertrages sei abgelaufen gewesen, die Konditionen würden daher nicht mehr gelten, laut Lübischem Recht seien sie zu einem erneuten Verkauf berechtigt. Das Tribunal fordert das Ratsgericht am 01.02.1752 auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 17.04. bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen der Akten, die sie am 22.04. erhalten, am 19.06. bitten die Kl. um ein verschärftes Mandat an Ratsgericht zum Einreichen der Akten, das sie am 20.06. erhalten. Am 03.07. bitten die Kl. um Eröffnung der am 29.06. eingegangenen Akten, die das Tribunal am 07.07. auf den 10.07. ansetzt. Am 23.10.1752 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 22.01.1753 bestätigt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil, am 06.03.1753 sendet es die Akten an das Ratsgericht zurück. Prozessbeilagen: (7) Quittungen Wehbergs und Tiedemanns vom 23. bzw. 24.08.1751; 2 Ratsgerichtsurteile vom 16.10.1751; von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Appellationen vom 27.10.1751; Vertrag des Lübecker Maklers Andreas Schultz vom 04.03.1747; Stellungnahme Christian Ludwig Hundts (o.D.); Mitteilung über den Roggenpreis vom 28.09.1751 (48 Rtlr / Last); Schreiben des Bekl. an Dr. Quistorp (o.D.); Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Quistorp vom 07.02.1752 und des Bekl. für Dr. Hertzberg vom 01.07.1752; Ratsgerichtsbescheid vom 23.03.1752; Rationes decidendi des Ratsgerichts; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 21.03.1753 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1751 2. Tribunal 1751-1753 Kläger: (2) Johann Peter Wehberg und Johann Tiedemann, Getreidehändler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Franz Kindt, Apotheker zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3840 |