-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  23.: 1. Kläger W

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 23. 1. Kläger W


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3680
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Einhaltung von Verträgen
Alte Signatur: Wismar W 59 (W W 2 n. 59)
Laufzeit: (1694-1699) 09.11.1699-21.04.1701
Fallbeschreibung: Die Parteien haben am 17.03.1694 einen Pachtvertrag über den Ratsweinkeller mit 6jähriger Laufzeit geschlossen. Der Kl. hat zu Michaelis 1699 Verhandlungen wegen Verlängerung des Vertrages zu geringerer Pacht aufgenommen, aber keine Antwort erhalten und erfährt trotz einer Ausschlußklausel im Vertrag, daß der Ratskeller an Andreas Weldtner für 200 Mk. / Jahr weniger verpachtet worden ist. Dagegen protestiert er vor dem Ratsgericht, sein Vertrag wird trotzdem gekündigt, weshalb er an das Tribunal appelliert und um die Durchsetzung seines Vertrages und Aufhebung des Ratsgerichtsurteils bittet. Das Tribunal setzt am 24.1. den 01.12. zum Vorbescheid an und lädt die Parteien vor. Ein Protokoll des Vorbescheids existiert nicht, am 03.12.1699 beschweren sich die Bekl. über Vorschläge des Tribunals zur Beilegung des Konflikts, die für sie unanehmbar sind und schlagen vor, dem neuen Pächter vorzuschlagen, seinen Vetrag erst ein Jahr später anzutreten. Das Tribunal läßt dieses Gesuch ohne abscheidt". Am 03.02.1700 bittet der Kl. darum, den Rat binnen 8 Tagen zu einer Erklärung aufzufordern, ob sie ihm für jedes Ohm Rheinwein, das er vorrätig hat, 60 Rtlr bezahlen oder ihm den Keller noch für 4 Jahre zu den neuen, ermäßigten Bedingungen überlassen wollen. Das Tribunal fordert daraufhin am 09.02. die Einsendung der Akten der Vorinstanz. Am 06.04. weisen die Bekl. die Vorwürfe des Kl.s zurück, beschuldigen ihn, den Ratsweinkeller zu einem "Bierkeller" gemacht und das "Kleinod der Stadt" ruiniert zu haben und erklären, der Keller müsse anderweitig verpachtet werden. Am selben Tag reichen die Bekl. die Akten der Vorinstanz ein. Am 02.06. bittet Dr. Gröning um Mitteilung des Protokolls des Vorbescheides und erhält dieses am 04.06. Am 12.06. erklären die Bekl., der Kl. habe seinen Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt, weshalb dieser nicht verlängert werden könne und verlangen einen Eid von ihm über die vertragsgemäße Führung des Weinkellers. Das Tribunal fordert den Kl. am 15.06. zur Erwiderung auf, am 22.06. erbittet dieser Kopien des Vorbescheidprotokolls und erhält sie am selben Tag. Am 31.08. verteidigt der Kl. seine Führung des Weinkellers und bittet, ihn in seinen vertragsgemäßen Rechten zu schützen. Das Tribunal fordert die Bekl. am 01.09. zur Antwort auf. Diese geht am 18.10. ein, die Bekl. bringen weitere Beispiele für den Verfall des Kellers in der Pachtzeit des Kl.s und fordern die Beendigung des Vertrages. Am 18.10. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, das Tribunal schließt am 22.10. die Beweisaufnahme und verteilt die Akten an die Referenten. Am 29.11.1700 bittet der Kl. um Verhör mehrerer Zeugen, um neue Beweise vorzulegen, das Tribunal geht nicht darauf ein. Am 24.01.1701 entscheidet das Tribunal, daß dem Kl. der Vertrag verlängert werden solle, wenn er einen Eid schwüre, nur gute, ungepanschte Rheinweine ausgeschenkt zu haben. Am 18.02. bitten die Bekl., die Eidesleistung so anzusetzen, daß der Kl. daraus keinen Anspruch auf weitere Pachtjahre ableiten kann. Am 23.02. besteht der Kl. auf der Verlängerung des Vertrages. Am 25.02. setzt das Tribunal daraufhin einen neuen Vorbescheid auf den 04.03. an. Am 03.03. bitten die Bekl., den Kl. den verlangten Eid schwören zu lassen und auf den Vorbescheid zu verzichten. Das Tribunal fordert den Kl. am 22.03. zur Erwiderung auf. Am 05.04. bitten die Bekl. Andreas Weldtner als neuen Pächter zum Vorbescheid mit einzuladen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 19.04. und lädt Weldtner auf den 27.04.1701 mit vor.
Prozessbeilagen: (7) Pachtvertrag zwischen den Parteien vom 17.03.1694; Schreiben des Kl.s an Rat (2x o.D.) und vom 06.10.1699; von Notar Andreas Wagner aufgenommene Appellation vom 16.10.1699; Ratsgerichtsurteil vom 09.10.1699, Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. Gröning vom 26.03.1700 und des Kl.s für Dr. Gerdes vom 04.03.1700; vom Rat ausgearbeitete Eidesformel für Kl.; Ratsbeschluß vom 24.04.1695; Mitteilung des Weinschreibers Jochim Klein über Belieferung des Gouverneurs aus dem Ratsweinkeller vom 06.07.1700; Articules Probatoriales des Kl.s für Hans Paarmann, Jacob Hinrichsen, Caspar Lehstbarg und Henning Geller vom 29.11.1700
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1699-1701 2. Tribunal 1699
Kläger: (2) Johann Daniel Wolf, Pächter des Ratsweinkellers zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P) Bekl.: Friedrich Wagner (A), Dr. Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3680