-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  23.: 1. Kläger W

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 23. 1. Kläger W


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3764
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um das Bierbrauen zum Hausgebrauch
Alte Signatur: Wismar W 124 (W W 3 n. 124)
Laufzeit: 22.11.1726, 17.02.1728-19.03.1729, 08.02.1731-15.03.1731
Fallbeschreibung: Gegen Übernahme einer festgelegten Summe von 4.000 Rtlr zur Bier-Akzise hat die Kgl. Kommission den Bekl. das Monopol zum Brauen von Bier unter der Voraussetzung versprochen, daß immer genügend Bier jedes Preises und jeder Qualität vorhanden sein müsse. Die Kl. beschweren sich, daß dies nicht der Fall ist und bitten um entsprechende Anweisung an die Bekl. Das Tribunal weist den Rat am 22.11.1726 an, sich des Problems "ehestens" anzunehmen und ihm abzuhelfen. Am 17.02.1728 weist das Tribunal die Bekl. an, sich zu den neuerlichen, nicht erhaltenen Beschwerden der Kl. zu äußern. Am 27.12. beschweren sich die Kl., daß die Antwort der Bekl. noch nicht eingegangen sei, am 30.12.1728 erneuert das Tribunal sein Mandat an die Bekl. Am 10.02.1729 bitten diese um Fristverlängerung, die sie am 11.02. erhalten. Am 10.03. erklären die Bekl., daß der Prozeß noch vor dem Ratsgericht schwebe, die Kl. eine frühere Klage nicht weiterverfolgt haben und bitten um Verweisung der Kl. an das Ratsgericht. Das Tribunal fordert die Kl. am 18.03.1729 zur Antwort auf. Am 08.02.1731 erneuern die Kl. ihre Beschwerde wegen des Biermangels und bitten die Entscheidung der Kgl. Kommission zurückzunehmen, den Kl.n das Brauen zum Eigenbedarf zu verbieten, da die von der Kommission gemachte Bedingung des ausreichenden Biervorrats nicht erfüllt worden ist. Das Tribunal setzt am 09.02. einen Vorbescheid auf den 16.02. an und lädt die Parteien dazu ein. Am 15.02. bitten die Bekl., den Vorbescheid aufzuheben und ihnen zunächst die Argumentation in der Hauptsache zu gestatten. Das Tribunal setzt am 16.02. einen neuen Vorbescheid auf den 09.03. an und weist die Bekl. zur Einbringung ihres Schriftsatzes 8 Tage vor dem Vorbescheid an. Am 06.03. geht der Schriftsatz ein, in dem die Bekl. alle Klagen der Kl. als unbegründet zurückweisen, die historische Bedeutung des Brauens durch die Bekl. für die Stadt herausstellt und auf die schädliche Konkurrenz des Eigenbrauens bei insgesamt schwachem Markt hinweist. Am 09.03.1731 vergleicht das Tribunal die Parteien darauf, daß die Kl. den Mangel an Bier den Älterleuten der Bekl. anzeigen und diese umgehend Abhilfe schaffen sollen. Tun sie das nicht, soll das Ratsgericht ihnen Geldstrafe auferlegen
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 18.03.1728; Berechnung der Brauer wegen der Einnahmen der Akzisekammer aus dem Brauen (o.D.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1726-1731
Kläger: (2) sämtliche Älteste und Meister der vier großen Gewerke in Wismar
Beklagter: Brauerkompanie zu Wismar
Anwälte: Kl.: seit 08.02.1731: Victor Dahlmann (A & P) Bekl.: Josias Matras (A), Dr. Hinrich Tanck (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3764