-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  23.: 1. Kläger W

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 23. 1. Kläger W


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3851
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Absetzung von der Schiffsführung
Alte Signatur: Wismar W 204 (W W 5 n. 204)
Laufzeit: (1756) 26.05.1756-23.06.1756
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kaufmanns Hundt vom 26.05. um Fristverkürzung für den Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil fordert das Tribunal den Kl. am 28.05. auf, seinen Schriftsatz binnen 6 Tagen vorzulegen. Am 01.06. berichtet der Kl., er habe das Schiff gebaut, sei bisher Schiffer darauf gewesen und ihm gehören 2/8 des Schiffes, während die Bekl. je 3/8 daran halten. Husfeld hat als Steuermann beim Kl. gedient, sich aber mit ihm entzweit und will die Besitz- und Fahrgemeinschaft auflösen. Die Bekl. lassen das Schiff auf 2.800 Rtlr schätzen und bieten dem Kl. an, das Schiff zu erwerben oder sich seinen Anteil auszahlen zu lassen. Das Ratsgericht fordert den Kl. auf, sich binnen 3 Tagen zu entscheiden, die Führung des Schiffes niederzulegen und seinen Anteil zu verkaufen oder das gesamte Schiff zu kaufen. Da ein gütlicher Vergleich scheitert, verabschiedet das Ratsgericht dem Lübischen Recht folgend ein entsprechendes Urteil, gegen das der Kl. appelliert und meint, dieser § des Lübischen Rechts sei bisher in Wismar nicht angewendet worden, wofür er mehrere Beispiele beibringt. Er erinnert daran, daß er nicht nur Anteilseigner, sondern auch Schiffer des Schiffes sei, weshalb er durch das Ratsgerichtsurteil auch seine Führung verliere. Der Kl. argumentiert mit der Hansischen Schiffsordnung von 1591 und dem Hansischen Seerecht von 1614 und bittet, den Bekl. aufzutragen, ihn weiterhin als Schiffer zu behalten und ihm für seinen Schiffspart das zu bezahlen, was Unparteiische taxieren. Das Tribunal lehnt dies am 04.06. ab, nachdem Hundt am 03.06. um Prozeßbeschleunigung gebeten hatte. Am 07.06. bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen seiner Rechtsmittel gegen das Urteil, das Tribunal gewährt ihm am 14.06. nach Intervention der Bekl. vom 12.06. eine 3tägige Frist. Am 14.06. bittet der Kl. um weitere Fristverlängerung wegen Reisen seines Anwalts, das Tribunal verlängert die Frist bis zum Wochenende. Am 21.06. bittet Kaufmann Hundt darum, die Rechtsmittel für verfallen zu erklären und das Urteil rechtskräftig werden zu lassen. Am selben Tag erklärt der Kl. binnen so kurzer Frist nicht in der Lage zu sein, seinen Schriftsatz zu formulieren. Das Tribunal nimmt dies am 22.06.1756 ad acta.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsprotokolle vom 15. und 19.05.1756; von Notar Anton Rode aufgenommene Gesprächsnotiz mit Kl. vom 24.05.1756; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 24.05.1756
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1756 2. Tribunal 1756
Kläger: (2) Dietrich Westphal, Schiffer (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Christian Ludwig Hundt, Kaufmann zu Wismar und Jochim Hinrich Husmann, Schiffer zu Wismar, als Rheeder des Schiffes "Der ringende Jacob" (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabiel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3851