-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  23.: 1. Kläger W

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 23. 1. Kläger W


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3856
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Verteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar W 211 (W W n. 211)
Laufzeit: (1741-1762) 14.08.1762-22.10.1764 (1764)
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 14.08. und 11.10. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 17.08. und 13.10. tragen die Kl. am 24.11.1762 vor, daß Peter Velthusen im Jahre 1749 Konkurs anmelden mußte und seinen Gläubigern von Hypotheken anbot, sie mit 75 %, die Buchschuldner aber mit 50 % des geschuldeten Betrages abzufinden. Dagegen erhoben die Buchschuldner Einspruch und ließen sich nur dazu herbei, das Kapital noch nicht zu kündigen, um Velthusen Zeit zur Suche nach anderen Lösungen zu verschaffen. Auch die Kl., die 400 Rtlr in alten Louis d` Or zu fordern haben, lassen sich darauf ein und verlängern die Laufzeit der Verschreibung. 1752 heiratet Velthusen erneut, 1759 erklärt er seinen förmlichen Konkurs, bei dem das Ratsgericht ein Prioritätsurteil vorlegt, das die Bekl. vor die Kl. setzt. Dagegen ergreifen die Kl. restitutio in integrum, das Ratsgericht bestätigt aber nur sein Urteil, weshalb die Kl. an das Tribunal appellieren und um Vorrang vor den Bekl. bitten. Sie argumentieren, daß Velthusen zu der Zeit, als er seinen Kindern 1. Ehe die Schuldverschreibung über ihr mütterliches Erbe gab, nichts mehr besaß, die Kinder aber dazu gehalten sind, die Gläubiger des Vaters aus dem mütterlichen Erbe zu befriedigen und ihnen nicht vorgezogen werden dürfen. Das Tribunal fordert das Ratsgericht am 04.03.1763 auf, die Akten der Vorinstanz zur Kontrolle einzusenden. Am 18.04., 11.07. und 17.10. bitten die Kl. um Fristverlängerung, da die Akten noch nicht eingegangen sind und erhalten sie am 22.04., 15.07. und 21.10. Am 23.01.1764 bitten die Parteien um Eröffnung der am 22.11.1763 eingegangenen Akten, die das Tribunal am 27.01. auf denselben Tag ansetzt. Am 07.05. und 09.07. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 22.10.1764 bestätigt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil wegen Unerheblichkeit des Gravaminis", am 10.12.1764 sendet es die Akten an den Rat zurück zur Umsetzung des Urteils.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 15.05.1762; Ratsgerichtsurteil vom 05.05.1762; von Assessor D.C.H. Funck im Landgericht Hagen am 20.08.1759 bestätigter Schuldschein Peter Velthusens von Trinitatis 1741; Prioritätsurteil des Ratsgerichts vom 03.07.1760; Ratsgerichtsbescheid vom 16.04.1763; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Hertzberg vom 25.04.1763; Rationes decidendi des Ratsgerichts; von Tribunalspedell C.G. Wolf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 13.12.1764
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1760 2. Ratsgericht 1760-1762 3. Tribunal 1762-1764
Kläger: (2) Provisoren der Kirche und der Schule an der Straße nach Westfalen (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: David Erich Trebbin, Ratsherr als Vormund der Kinder erster Ehe Peter Velthusens (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3856