- Stadtarchiv Wismar - LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal Signatur: LAG, Rep. 29 Bestandsbildner:Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für [...]Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin Laufzeit: 1653-1849 Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr. aktualisiert am: 20.10.2021
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Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.02. 1. Kläger B   OAI-PMH
| Signatur: (1) 0470 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um den Verkauf von zwei Höfen Alte Signatur: Rep. 29, nr. 572 Laufzeit: (1665) 15.08.1665-24.01.1666 Fallbeschreibung: Dem Bekl. ist von der schwedischen Krone u.a. das Dorf Brönkow zu Lehen gegeben worden. Die Kl. beanspruchen darin zwei Höfe, die ihrem Vater Erasmus Küssow 1604 von Herzog Philipp Julius verliehen worden sind als er die Lehen der Familie Bonow erhalten hat. Mevius bezieht sich in seiner Klage darauf, daß die strittigen Höfe in der Erbhuldigung von 1581 nicht als Bonowsches Lehen genannt werden und fordert vor der Landesregierung deshalb das gesamte Dorf Brönkow für sich, die die Kl. bei 200 Rtlr anweist, Mevius "an dem gebrauch der beiden Höfe nicht zu turbiren." Die Kl. bitten darum, die Akten an eine "unverdächtige Facultät" zu verschicken und nach deren Urteil entsprechend zu verfahren. Am 06.10. stellt der Bekl. die Angelegenheit aus seiner Sicht dar und bittet, daß der Prozeß zunächst vor dem Hofgericht geführt werden solle. Das Tribunal lehnt die Annahme des Falles am 25.10.1665 ab. Am 20.11. bitten die Kl. erneut um Zulassung des Falles und Verschickung an eine Juristenfakultät. Das Tribunal lehnt dies am 28.11.1665 erneut ab. Am 04.01.1666 bitten die Kl. um Anweisung, an welches Gericht sie sich mit ihrer Klage wenden sollten. Am 19.01.1666 befindet das Tribunal "eine weitere erclerung der vorigen dahin zielenden Bescheide unnötig." Prozessbeilagen: (7) Mandat der Pommerschen Landesregierung vom 25.04.1665; von Notar Johannes Heller aufgenommene Appellation vom 23.05.1665; Supplik der Kl. an die Pommersche Landesregierung vom 05.06.1665 Instanzenzug: 1. Pommersche Landesregierung 1665 2. Tribunal 1665-1666 Kläger: (2) Heinrich Ulrich Behr und Wilcken Berglasen als Vormünder der Kinder des verstorbenen Christian Ulrich Küssow (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: David Mevius, Vizepräsident am Tribunal (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Hinrich Baltzer (A); Dr. Ambrosius Petersen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0470 |
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