-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.02.: 1. Kläger B

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.02. 1. Kläger B


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0092
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um den Bau der Schule
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 302
Laufzeit: (1666-1773) 05.08.1773-04.05.1778 (1778)
Fallbeschreibung: Der Bekl. hat die Kl. aufgefordert, Handdienste beim Bau einer neuen Stadtschule zu organisieren und ist durch eine Verordnung der Vorpommerschen Landesregierung darin bestärkt worden. Dagegen appellieren die Kl., da die jetzige Schule bereits vor Stadtgründung stand, sie nie zum baulichen Erhalt der Schule hinzugezogen worden sind und sie dazu auch keinen Beitrag leisten wollen. Der Unterhalt des Schulgebäudes war immer Sache des Herzogs resp. Landesherrn, er hat das jus patronatus, das jetzt durch den Landvogt ausgeübt wird. Da die Kl. nicht in die Planung für das auf 3.000 Rtlr projektierte Vorhaben involviert war, will sie auch nicht die Bauarbeiten, deren Kosten auf 500 bis 1.000 Rtlr geschätzt werden, bezahlen. Gegen die entsprechende Anordnung der Landesregierung appelliert sie an das Tribunal. Am 18.10. bitten die Parteien um Eröffnung der am 22.07. eingekommenen Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 22.10. auf den 27.10. ansetzt. Am 29.10.1773 ergänzen die Nebenkl. den Schriftsatz des Rates, am 24.01., 18.04., 11.07. und 17.10.1774, am 23.01., 01.05., 10.07. und 23.10.1775, am 22.01., 22.04., 08.07. und 21.10.1776, am 20.01., 14.04., 07.07. und 20.10.1777 sowie am 19.01.1778 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 04.05.1778 hebt das Tribunal die Verordnung der Landesregierung wieder auf und verpflichtet die Stadt Bergen und ihre Bürgerschaft nur zur Zahlung einer Beisteuer, wenn diese im gesamten Land erhoben würde. Das Tribunal stellt es der Landesregierung aber frei, vor dem Konsistorium nachzuweisen, daß Rat und Bürgerschaft von bergen bereits früher zum Unterhalt der Schule herangezogen worden sind. Am 20.06.1778 sendet das Gericht die Akten an die Landesregierung zurück
Prozessbeilagen: (7) vom Bergener Notar Carl Gustav Teich aufgenommene Appellationen vom 24. und 28.06.1773, Bescheide der Vorpommerschen Landesregierung vom 21. und 22.06. sowie 11.10.1773; vom Notar M.J. Hartmann am 27.07.1773 beglaubigter Auszug aus einer Chronik; von Notar Carl Friedrich Fabricius am 05.06.1773 bestätigter Auszug aus der Bergener Kirchenmatrikel von 1666; von Notar M.J. Hartmann aufgenommene Zeugenbefragung von Martin Hermann Glade, Stadtkämmerer, Udo Hinrich Wolter, Chirurg, Daniel Martin Wolter, Akziseinspektor, Ulrich David Benedix, Ältermann der Schuster und Johann Reddick, Radmacher, alle zu Bergen vom 10.07.1773; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Hertzberg vom 22.11.1773, für Dr. Nürenberg vom 05.01.1778 und der Nebenkl. für Dr. Hasse vom 27.09.1774; Quittung des Wismarer Postamtes vom 27.06.1778 (Druck)
Instanzenzug: 1. Vorpommersche Landesregierung 1773 2. Tribunal 1773-1778
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Bergen sowie die Bürgerschaft Bergens als Nebenkl. (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: N N Fischer, Hofrat und Kgl. Amtshauptmann zu Bergen (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Hieronymus Beetze (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P), seit 05.01.1778: Dr. Friedrich Nürenberg (P) Nebenkl.: Daniel Wilhelm Warnekros (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P) Bekl.: Johann Franz von Palthen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0092